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Am 9. Juni 2026 wird das Oberlandesgericht Oldenburg eine Entscheidung in einem Verfahren verkünden, das weit über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung haben könnte. Im sogenannten Schlachthofprozess geht es um die Frage, ob Aufnahmen aus einem Schlachtbetrieb, die die CO₂-Betäubung von Schweinen zeigen, weiter öffentlich verbreitet werden dürfen.
Beklagt sind die Tierschützer Anna Schubert und Hendrik Haßel. Sie hatten Bildmaterial aus einem Schlachthof veröffentlicht, das nach ihrer Darstellung die Belastung von Schweinen während der CO₂-Betäubung dokumentiert. Der betroffene Schlachthof Brand geht zivilrechtlich gegen die Veröffentlichung vor. Nach Angaben der Beklagten geht es dabei um einen Streitwert von 140.000 Euro sowie um Schadensersatzforderungen von rund 100.000 Euro.
Ein Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung
Im Mittelpunkt des Prozesses stehen nicht nur die konkreten Aufnahmen, sondern auch grundsätzliche Fragen: Darf dokumentiertes Tierleid öffentlich gezeigt werden? Wie weit reichen Presse- und Meinungsfreiheit, wenn Missstände aus Bereichen sichtbar gemacht werden, die der Öffentlichkeit normalerweise verborgen bleiben? Und wo liegen die rechtlichen Grenzen investigativer Tierschutzarbeit?
Das Verfahren wurde im April 2026 vor dem Oberlandesgericht Oldenburg in zweiter Instanz verhandelt. Die Entscheidung des Gerichts soll den Beklagten schriftlich zugestellt und anschließend im Rahmen einer Online-Pressekonferenz eingeordnet werden. Daran teilnehmen sollen Anna Schubert, Hendrik Haßel sowie Rechtsanwalt Benjamin Lück von KM8 Rechtsanwälte.
Streit um CO₂-Betäubung bei Schweinen
Die CO₂-Betäubung ist in Deutschland eine verbreitete Methode bei der Schlachtung von Schweinen. Dabei werden Tiere in eine Anlage gebracht, in der sie einer hohen Kohlendioxid-Konzentration ausgesetzt werden. Das Ziel ist, die Schweine vor der Tötung bewusstlos zu machen.
Tierschutzorganisationen kritisieren diese Methode seit Jahren. Sie verweisen darauf, dass CO₂ bei den Tieren Atemnot, Panik und Schmerzen auslösen könne, bevor die Bewusstlosigkeit eintritt. Befürworter der Methode argumentieren dagegen unter anderem mit der rechtlichen Zulässigkeit des Verfahrens und der praktischen Umsetzbarkeit in großen Schlachtbetrieben.
Gerade weil solche Abläufe für Verbraucherinnen und Verbraucher kaum sichtbar sind, sehen Tierschützer in der Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Debatte.
Vorwurf einer Einschüchterungsklage
Die Beklagten und Unterstützer des Verfahrens sehen in der Klage Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage. SLAPP steht für „Strategic Lawsuit Against Public Participation“ und beschreibt strategische Klagen, die Kritikerinnen und Kritiker durch hohe Kosten, lange Verfahren oder rechtlichen Druck einschüchtern sollen.
Auch die unabhängige No-SLAPP-Anlaufstelle hat den Fall nach Angaben der Prozessbeteiligten entsprechend eingeordnet. Kritisiert wird insbesondere, dass sich das Verfahren gegen einzelne Personen richtet und mit hohen finanziellen Forderungen verbunden ist.
Sollte der Schlachthof mit seinen Forderungen Erfolg haben, könnte dies nach Einschätzung der Beklagten dazu führen, dass Videos zur umstrittenen CO₂-Betäubung aus dem Netz entfernt werden müssten. Damit hätte die Entscheidung möglicherweise Auswirkungen auf künftige Veröffentlichungen aus der Tierindustrie.
Parallel läuft eine Verbandsklage
Neben dem zivilrechtlichen Verfahren wurde außerdem eine Verbandsklage angestoßen. Mit ihr soll überprüft werden, ob die CO₂-Betäubung im konkreten Fall mit dem geltenden Tierschutzrecht vereinbar ist. Die Kampagne „Tierschutzlüge CO₂-Betäubung: Lasst Schweine nicht ersticken“ begleitet diese rechtliche Auseinandersetzung öffentlich.
Der Fall zeigt damit zwei Ebenen: Einerseits geht es um die rechtliche Bewertung der Veröffentlichung von Aufnahmen. Andererseits steht die Methode der CO₂-Betäubung selbst im Fokus.
Entscheidung wird mit Spannung erwartet
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg dürfte deshalb nicht nur für Anna Schubert und Hendrik Haßel wichtig sein. Sie könnte auch ein Signal dafür setzen, wie Gerichte künftig mit Veröffentlichungen umgehen, die Missstände in der Tierhaltung oder Schlachtung sichtbar machen.
Für Tierschutz, Pressefreiheit und die öffentliche Debatte über Schlachtmethoden ist der Prozess damit ein wichtiger Prüfstein. Sobald die Entscheidung vorliegt, wird sich zeigen, ob die Aufnahmen weiterhin öffentlich zugänglich bleiben dürfen und welche Folgen das Urteil für ähnliche Fälle haben kann.
Hintergrund: Online-Pressekonferenz zur Entscheidung
Nach der Verkündung soll das Urteil im Rahmen einer Online-Pressekonferenz eingeordnet werden. Neben den beiden Beklagten Anna Schubert und Hendrik Haßel wird Rechtsanwalt Benjamin Lück das Urteil juristisch bewerten.
Kontakt für Presseanfragen:
Anna Schubert
presse@schlachthofprozess.org












