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Schlachthof-Prozess: OLG Oldenburg verkündet Entscheidung am 9. Juni

20.05.2026 132 mal gelesen 4 Kommentare

Im sogenannten Schlachthof-Prozess steht eine richtungsweisende Entscheidung bevor. Das Oberlandesgericht Oldenburg wird am 9. Juni 2026 über ein Verfahren entscheiden, das weit über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für Tierschutz, Meinungsfreiheit und öffentliche Aufklärung haben könnte.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Termin zur Verkündung der Entscheidung im Schlachthof-Prozess kurzfristig auf den 9. Juni 2026 um 11:30 Uhr verschoben. Grund dafür ist nach Angaben der Beteiligten die Erkrankung eines Senatsmitglieds. Das Urteil soll den Beklagten schriftlich zugestellt und anschließend im Rahmen einer Online-Pressekonferenz eingeordnet werden.

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Im Zentrum des Verfahrens stehen die Tierschützer Anna Schubert und Hendrik Haßel. Sie hatten Bilder veröffentlicht, die nach ihren Angaben die brutale CO₂-Betäubung von Schweinen zeigen. Der betroffene Schlachthof Brand reagierte darauf mit einer zivilrechtlichen Klage. Der Streitwert liegt bei 140.000 Euro. Ziel der Klage ist es, die Veröffentlichung der Aufnahmen zu untersagen und Schadensersatzforderungen von rund 100.000 Euro durchzusetzen.

Streit um Bilder aus der Fleischproduktion

Die veröffentlichten Aufnahmen werfen ein Schlaglicht auf eine Methode, die seit Jahren in der Kritik steht: die CO₂-Betäubung von Schweinen. Tierschutzorganisationen bemängeln, dass diese Form der Betäubung für die Tiere mit erheblichem Stress, Atemnot und Leiden verbunden sein kann.

Der Fall berührt damit eine grundsätzliche gesellschaftliche Frage: Darf die Öffentlichkeit erfahren, wie Fleisch produziert wird, auch wenn diese Einblicke für Unternehmen unangenehm oder wirtschaftlich nachteilig sein können?

Genau diese Frage steht nun im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Beklagten und ihre Unterstützer sehen in dem Verfahren nicht nur einen zivilrechtlichen Streit, sondern einen Angriff auf Aufklärung, Pressefreiheit und gesellschaftliche Debatte über Tierleid in der Fleischindustrie.

Vorwurf einer SLAPP-Klage

Nach Einschätzung der Beteiligten weist der Prozess Merkmale einer sogenannten SLAPP-Klage auf. Der Begriff steht für strategische Einschüchterungsklagen, die dazu dienen können, Kritikerinnen, Journalisten, Aktivistinnen oder zivilgesellschaftliche Organisationen durch hohe Kostenrisiken und langwierige Verfahren unter Druck zu setzen.

Die unabhängige No-SLAPP-Anlaufstelle soll den Fall laut Mitteilung entsprechend eingeordnet haben. Für die Beklagten geht es deshalb nicht allein um die Frage, ob bestimmte Bilder weiter gezeigt werden dürfen. Es geht auch darum, ob zivilgesellschaftliche Kritik an Zuständen in der Tierhaltung und Schlachtung durch hohe Schadensersatzforderungen eingeschränkt werden kann.

Entscheidung mit Signalwirkung

Sollte sich der Schlachthof mit seinen Forderungen durchsetzen, könnten nach Angaben der Prozessbeteiligten alle Videos zur umstrittenen CO₂-Betäubung aus dem Netz entfernt werden müssen. Das hätte eine erhebliche Signalwirkung für Tierschutzaktivistinnen und Aktivisten, aber auch für Medien und Organisationen, die Missstände dokumentieren und öffentlich machen.

Ein Urteil zugunsten der Beklagten hingegen könnte die Bedeutung der Meinungsfreiheit und des öffentlichen Interesses an Informationen über die Fleischproduktion stärken.

Online-Pressekonferenz am 9. Juni

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg wird am 9. Juni 2026 verkündet. Im Anschluss findet um 11:30 Uhr eine Online-Pressekonferenz statt. Dort soll Rechtsanwalt Benjamin Lück das Urteil juristisch einordnen. Außerdem werden Anna Schubert und Hendrik Haßel persönliche Stellungnahmen abgeben.

Die Beklagten werden nach aktuellem Stand nicht vor Ort in Oldenburg sein. Die Pressekonferenz findet online statt.

Parallel läuft eine Kampagne gegen CO₂-Betäubung

Neben dem Gerichtsverfahren haben die Tierschützerinnen und Tierschützer auch eine Verbandsklage eingereicht und die Kampagne Tierschutzlüge CO₂-Betäubung: Lasst Schweine nicht ersticken gestartet. Ziel ist es, die Öffentlichkeit über die Praxis der CO₂-Betäubung zu informieren und politischen sowie gesellschaftlichen Druck für Veränderungen aufzubauen.

Der Schlachthof-Prozess zeigt damit exemplarisch, wie stark die Debatte um Fleischproduktion, Transparenz und Tierschutz inzwischen juristisch ausgetragen wird. Für viele Beobachterinnen und Beobachter dürfte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg deshalb ein wichtiger Gradmesser dafür sein, wie weit öffentliche Kritik an der industriellen Tierhaltung gehen darf.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

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Ich find das ja echt spannend, was hier passiert! Aber ich muss sagen, ich verstehe nicht ganz, wie sich das jetzt auswirken kann. Die Sache mit den Bildern ist echt heftig und ich frag mich, warum man nicht einfach zeigen kann, wie die Tiere behandelt werden. So sollten die Leute doch wissen, was sie kaufen, oder? Klar, das sind unangenehme Wahrheiten, aber ich denke man kann nicht einfach alles unter den Tisch kehren nur weil es vor der Wurstproduktion unangenehm wirkt. ?

Hendrik und Anna haben Mut! Ich meine, die Leute haben ein Recht zu wissen, was bei der Fleischproduktion abläuft. Und das mit der CO₂-Betäubung ist ja wirklich umstritten. Ich meine, wer will schon, dass die Schweine leiden? Da gibt's bestimmt bessere Wege, um das zu machen...oder? Was ist überhaupt mit dem ganzen Tierschutz, den wir immer hören? Wo bleibt der dann, wenn solche Klagen kommen?! ?

Und das mit den SLAPP-Klagen ist auch interessant! Ich hab gelesen, dass das ne Taktik ist, um Leute mundtot zu machen? Wow, das gibt's echt? Das macht mir richtig Bauchschmerzen, denn ich finde, solange man für eine gute Sache kämpft, sollte man nicht Angst haben, dafür bestraft zu werden.

Ich bin auch total gespannt auf die Pressekonferenz und was der Anwalt sagen wird! Und die Online-Sache ist gut, da kann jeder zuschauen und sich ein Bild machen. Und wie viele Leute da sicherlich auch mitdiskutieren werden, das ist doch der Hammer! Also für mich ist klar, das geht um viel mehr als nur um ein paar Bilder. Wir müssen als Gesellschaft darüber reden und unser Fleischesserverhalten hinterfragen. Aber vielleicht ist das für manche einfach zu unbequem...naja, abwarten und Tee trinken, oder wie sagt man so schön? ?
Ich kann die Bedenken um die CO₂-Betäubung total nachvollziehen! Es ist echt schon krass, dass sich solche Taktiken wie SLAPP-Klagen durchsetzen, um Kritiker mundtot zu machen. Wenn wir nicht ehrlich über die Bedingungen sprechen, unter denen unser Fleisch produziert wird, können wir doch auch nichts ändern! Und die Öffentlichkeit hat ein Recht zu wissen, was wirklich abgeht. Bin echt neugierig auf die Entscheidung am 9. Juni!
Also ich find das komisch das die Schweine mit CO₂ betäubt werden, ich dachte immer das ist nicht gut für die Tierschutz - was wenn das ganze noch schlimmer wird mit dieser Klage?!
Also ich finds voll komisch das die Tierschützer Bilder zeigen aber dann gleich verklagt werden, wenn das so weitergeht, dürf man bald gar nix mehr sagen oder zeigen, das ist doch nicht okay!

Zusammenfassung des Artikels

Im Schlachthof-Prozess entscheidet das Oberlandesgericht Oldenburg am 9. Juni 2026 über die Veröffentlichung von Tierschutzaufnahmen, was weitreichende Folgen für Meinungsfreiheit und öffentliche Aufklärung haben könnte. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Transparenz in der Fleischproduktion auf und wird als potenzielle SLAPP-Klage gegen Kritiker angesehen.

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