Oldenburg (Niedersachsen), 28.04.2026. Das Oberlandesgericht verhandelte heute in zweiter Instanz den Streit zwischen dem Schlachthof Brand Qualitätsfleisch in Lohne und zwei Tierschützer*innen. Diese hatten dort heimlich die umstrittene CO₂-Betäubung von Schweinen gefilmt. Der Schlachthof fordert knapp 100.000 Euro Schadensersatz und will die Verbreitung der Aufnahmen verbieten. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten 250 Menschen lautstark für die Meinungsfreiheit und gegen das Leiden der Schweine.
Tierschützerin Anna Schubert sagt: „Das Gericht hat heute bestätigt, dass dieser Prozess ohne Zweifel die Meinungsfreiheit betrifft.”
„Das Angebot des Schlachthofs, uns die Schadensersatzsumme zu erlassen, wenn wir die Bilder zurückziehen, beweist eindeutig: Diese Klage ist ein Versuch, uns einzuschüchtern,” so Anna Schubert. „Der Schlachthof hat keinen Schaden. Er will uns lediglich zum Schweigen bringen und verhindern, dass Menschen die Wahrheit über das Ersticken von Schweinen erfahren.”
„Wie soll die Öffentlichkeit sonst wissen, was in Schlachthöfen passiert? Freiwillig hat die Industrie diesen Erstickungskampf noch nicht gezeigt”, sagt Hendrik Haßel, der zweite Angeklagte. Der Richter bestätigte im Prozess, dass die Betäubung der Schweine im CO2-Schacht eine Blackbox sei.
Hendrik Haßel: „Wer nichts zu verbergen hat, muss auch keine Bilder verbieten lassen. Wir werden bis zur höchsten Instanz um diese Aufnahmen kämpfen.”
Die Entscheidung des Gerichts wird am 26.05.2026 verkündet.
Hintergrund
Der Prozess gegen Schubert und Haßel zeigt alle Merkmale einer SLAPP-Klage – einer strategischen Einschüchterungsklage. Die unabhängige No-SLAPP-Anlaufstelle hat dies bestätigt. Parallel zum Schlachthof-Prozess haben die Tierschützer*innen eine Verbandsklage eingereicht und die Kampagne „Tierschutzlüge CO₂-Betäubung: Lasst Schweine nicht ersticken“ gestartet.
Kontakt
Anna Schubert und Hendrik Haßel
presse@schlachthofprozess.org
Tel.: 0157 5714 0970
Bildquelle: Marco Molitor












