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Wolfsabschuss im Lahn-Dill-Kreis bleibt vorerst ausgesetzt

KI-generiert
14.08.2026 6 mal gelesen 0 Kommentare

Abschuss von zwei Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis vorerst erneut gestoppt

Der mögliche Abschuss von zwei jungen Wölfen im hessischen Lahn-Dill-Kreis ist vorerst erneut ausgesetzt. Das Regierungspräsidium Kassel teilte mit, dass der Vollzug entsprechender Teile der Allgemeinverfügung vom 30. Juni bis zu einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in laufenden Beschwerdeverfahren ausgesetzt wurde.

Damit sei der Abschuss juveniler Wölfe im Lahn-Dill-Kreis bis auf Weiteres nicht zulässig. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Kassel Eilanträge mehrerer Naturschutzverbände gegen den hessischen Wolfsmanagementplan abgelehnt; gegen diese Entscheidung sind Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.

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Von der Aussetzung sind nach Angaben des Regierungspräsidiums die Regelungen zur Entnahme im Lahn-Dill-Kreis betroffen. Weitere Teile der Allgemeinverfügung bleiben in Kraft. Dazu gehören Melde- und Informationspflichten sowie Vorgaben zu Hybriden.

Die umstrittene Allgemeinverfügung zum „Revierübergreifenden Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027“ erlaubt für die Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober im Lahn-Dill-Kreis den Abschuss von insgesamt vier juvenilen Wölfen. Da zwei tot aufgefundene Wölfe auf diese Zahl angerechnet werden, bleibt es faktisch bei der Möglichkeit, noch zwei Jungwölfe zu erlegen.

Der hessische Wolfsmanagementplan ist politisch und juristisch umstritten. Nach dem Plan dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land in einer Jagdzeit zum Abschuss freigegeben werden. Umweltschützer reagierten darauf empört, während das Land auf den Schutz von Weidetierhaltern und ein aus seiner Sicht rechtmäßiges Bestandsmanagement verweist.

„Der Abschuss juveniler Wölfe im Lahn-Dill-Kreis sei damit bis auf Weiteres nicht zulässig“, teilte das Regierungspräsidium Kassel nach Darstellung von DIE ZEIT und STERN.de mit.

Der Wolf wurde im März dieses Jahres in das Bundesjagdgesetz aufgenommen. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet, also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Hessen hatte den Wolf bereits im Herbst 2024 in das Jagdrecht aufgenommen.

Zusammenfassung: Die Entnahme von Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis bleibt bis zur Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ausgesetzt. Betroffen sind faktisch zwei Jungwölfe; die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung gelten weiter.

Umweltschützer legen Beschwerde gegen mögliche Tötung von Wolfswelpen ein

Der Streit um den möglichen Abschuss von zwei Wolfswelpen im Lahn-Dill-Kreis geht weiter. Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland teilte in Frankfurt mit, dass Beschwerde gegen die gerichtliche Ablehnung des entsprechenden Eilantrags eingelegt worden sei.

Nach Angaben der Umweltschützer berücksichtigt das Gericht in seiner Entscheidung die konkrete Situation in Hessen nicht angemessen. Ziel der Beschwerde sei es, den Abschuss bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung im Hauptsacheverfahren zu stoppen.

Zunächst hatte ein Eilbeschluss die Jagd verhindert. Am Montag lehnte das Verwaltungsgericht Kassel jedoch die Eilanträge des Naturschutzbundes sowie der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe ab. Dadurch trat eine Verfügung des Landes wieder in Kraft, nach der in der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober im Lahn-Dill-Kreis insgesamt vier junge Wölfe geschossen werden dürfen.

Da laut einer früheren Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel zwei tot aufgefundene Wölfe auf diese Zahl angerechnet werden, blieb es bei zwei Jungwölfen. Das betroffene Wolfsrudel lebt bei Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis.

RegelungAngabe aus den Quellen
Jagdzeit1. Juli bis 31. Oktober
Erlaubte Zahl juveniler Wölfeinsgesamt vier
Angerechnete tot aufgefundene Wölfezwei
Faktisch verbleibende Möglichkeitzwei Jungwölfe
Betroffenes GebietLahn-Dill-Kreis
Standort des Rudelsbei Greifenstein im Lahn-Dill-Kreis

Der Wolf ist im März dieses Jahres in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Seitdem können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befindet. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.

Infobox: Der Bund Hessen, der Naturschutzbund und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe wenden sich gegen den möglichen Abschuss. Das Verfahren soll nun im Beschwerdeweg weitergeführt werden.

Brandenburgs Tierschutzbeauftragte warnt vor Qualzucht bei beliebten Rassen

Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke warnt davor, dass die Zucht bestimmter Tierrassen mit Schmerzen, Leiden oder dauerhaften Schäden verbunden sein kann. Besonders beliebte Hunderassen wie Französische und Englische Bulldoggen, Dackel oder Zwergspitze seien weiterhin stark nachgefragt.

Nach Einschätzung Zinkes verstärkt die Verbreitung von Bildern und Videos sogenannter „Trendtiere“ in Werbung und sozialen Medien das Problem. Die Nachfrage nach „gesundheitlich belasteten Rassen“ werde dadurch weiter gesteigert.

„Dies geschieht, obwohl viele dieser Tiere aufgrund extremer züchterischer Selektion ein hohes Risiko für Schmerzen, Leiden oder dauerhafte Schäden aufweisen oder solche im Verlauf ihres Lebens entwickeln“, sagte die Tierärztin laut Tagesspiegel.

Kurzköpfige Hunde könnten bei hohen Temperaturen schnell überhitzen. Als problematisch gelten laut Zinke außerdem gezielt gezüchtete Merkmale wie übergroße Augen, stark gerundete Köpfe, breite Gesichter sowie bestimmte Fell- und Augenfarben.

Unter „Qualzucht“ versteht Zinke jede Form der Tierzucht, bei der Nachkommen aufgrund gezielt angezüchteter Merkmale ein Leben mit Schmerzen, Leiden oder Schäden führen müssen. Besonders häufig betroffen seien beliebte Hunderassen, deren Zucht zunehmend auf Merkmale ausgerichtet werde, die als niedlich oder ästhetisch attraktiv wahrgenommen werden.

Auch extreme Körperformen könnten gesundheitliche Probleme verursachen. Dazu zählen sehr lange Rücken, übermäßig kurze Gliedmaßen oder extrem kleine beziehungsweise sehr große Körpergrößen.

Nach Angaben der Landestierschutzbeauftragten betrifft das Thema nicht nur Hunde. Auch Nacktkatzen, Perserkatzen und Scottish Fold sowie weitere Heimtiere wie Meerschweinchen, Kaninchen und Reptilien seien betroffen.

Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen“ soll über Folgen informieren

Anne Zinke will die Öffentlichkeit mit einer Kampagne über die Folgen sogenannter Qualzuchten informieren. Gemeinsam mit dem Verein Tierwohl statt Lifestyle - Gemeinsam gegen Qualzucht e.V. initiierte sie eine Postkartenkampagne mit dem Titel „Lifestyle oder Lebewesen“.

Die Kampagne richtet sich gegen eine Zucht, bei der äußerliche Merkmale im Mittelpunkt stehen, obwohl diese für die Tiere gesundheitliche Belastungen bedeuten können. Der Tagesspiegel berichtet, dass dabei insbesondere Rassen thematisiert werden, deren äußere Eigenschaften in Werbung und sozialen Medien stark präsent sind.

  • Französische und Englische Bulldoggen
  • Dackel
  • Zwergspitze
  • Nacktkatzen
  • Perserkatzen
  • Scottish Fold
  • Meerschweinchen
  • Kaninchen
  • Reptilien

Als weitere mögliche Problemmerkmale nennt die Landestierschutzbeauftragte übergroße Augen, stark gerundete Köpfe, breite Gesichter, bestimmte Fell- und Augenfarben, sehr lange Rücken, übermäßig kurze Gliedmaßen sowie extrem kleine beziehungsweise sehr große Körpergrößen.

Zusammenfassung: Die Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen“ soll auf gesundheitliche Risiken aufmerksam machen, die durch gezielt angezüchtete Merkmale entstehen können. Nach Angaben von Anne Zinke sind neben beliebten Hunderassen auch bestimmte Katzenrassen und weitere Heimtiere betroffen.

Quellenüberblick

  • Neue Presse Coburg: Bericht über die Beschwerde des Bund Hessen gegen die gerichtliche Ablehnung des Eilantrags zum möglichen Abschuss von Wolfswelpen.
  • DIE ZEIT: Meldungen über die Beschwerde der Umweltschützer und die erneute Aussetzung des Abschusses im Lahn-Dill-Kreis.
  • STERN.de: Bericht zur Aussetzung des Abschusses durch das Regierungspräsidium Kassel.
  • Tagesspiegel: Bericht über die Warnung der brandenburgischen Landestierschutzbeauftragten Anne Zinke und die Kampagne „Lifestyle oder Lebewesen“.

Quellen:

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Zusammenfassung des Artikels

Der Abschuss zweier Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis bleibt bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ausgesetzt; zugleich warnt Brandenburg vor Qualzucht und informiert mit einer Kampagne.

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