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Scottish-Fold-Katzen: Tierschützer warnen vor wachsender Belastung für Tierheime
Immer mehr Scottish-Fold-Katzen werden nach Angaben von Landtiere.de in Tierheimen abgegeben. Das Tierheim Essen berichtete bereits 2025, vermehrt Tiere dieser Rasse aufgenommen zu haben. Viele der Katzen waren noch jung, zeigten aber bereits Probleme mit dem Bewegungsapparat.
Ursache für die charakteristisch nach vorn gefalteten Ohren ist eine genetische Mutation. Diese beeinflusst laut Landtiere.de nicht nur die Ohren, sondern die Entwicklung von Knorpel- und Knochengewebe im gesamten Körper. Die damit verbundene Erkrankung wird als Osteochondrodysplasie bezeichnet und kann schmerzhafte Veränderungen an Gelenken und Knochen verursachen.
Zu den beschriebenen gesundheitlichen Problemen zählen chronische Gelenk- und Knochenschmerzen, Lahmheiten, Bewegungseinschränkungen, verdickte oder deformierte Gelenke sowie ein versteifter und schmerzhafter Schwanz. Auch Springen, Klettern und Spielen können eingeschränkt sein. Eine Heilung der Erkrankung ist nicht möglich; die Beschwerden können meist nur gelindert werden.
- Osteochondrodysplasie als erblich bedingte Knochen- und Knorpelerkrankung
- Chronische Gelenk- und Knochenschmerzen
- Lahmheiten und Bewegungseinschränkungen
- Verdickte oder deformierte Gelenke
- Versteifter, schmerzhafter Schwanz
- Eingeschränktes Spring-, Kletter- und Spielverhalten
- Eingeschränkte Kommunikation mit Artgenossen
- Dauerhafte tierärztliche Behandlung und Schmerztherapie
Für Tierheime bedeutet die Aufnahme dieser Tiere laut dem Bericht einen erheblichen Mehraufwand. Häufig seien tierärztliche Untersuchungen, Medikamente und eine intensive Betreuung erforderlich. Gleichzeitig sei die Vermittlung schwieriger, weil künftige Halter bereit sein müssten, mögliche lebenslange Behandlungen und höhere Kosten zu übernehmen.
Landtiere.de führt die große Beliebtheit der Rasse vor allem auf ihr Aussehen zurück. Das runde Gesicht, die großen Augen und die gefalteten Ohren entsprechen dem sogenannten Kindchenschema. Soziale Medien und prominente Halter hätten den Trend zusätzlich verstärkt, weil Bilder und Videos der Katzen hohe Reichweiten erzielen und die Tiere häufig als unkomplizierte Familienkatzen erscheinen.
Rechtlich beruft sich der Bericht auf § 11b des Tierschutzgesetzes. Danach ist die Zucht von Wirbeltieren verboten, wenn bei den Nachkommen Schmerzen, Leiden oder Schäden zu erwarten sind. Ein ausdrückliches bundesweites Verbot, das die Scottish Fold namentlich nennt, gibt es laut Landtiere.de jedoch nicht. Die Vorschriften würden deshalb unterschiedlich ausgelegt und durchgesetzt.
Der Deutsche Tierschutzbund bewertet die Scottish Fold dem Bericht zufolge eindeutig als Qualzucht und fordert klarere gesetzliche Regelungen sowie eine verbindliche Liste von Qualzuchtmerkmalen. Tierschützer warnen außerdem vor Angeboten über Kleinanzeigen und soziale Netzwerke, bei denen Herkunft und Gesundheitsstatus der Tiere häufig kaum nachvollziehbar seien.
„Die Katzen zahlen einen hohen Preis für ihr niedliches Aussehen.“ – Landtiere.de
Zusammenfassung: Landtiere.de berichtet über zunehmende Abgaben von Scottish-Fold-Katzen, gesundheitliche Folgen der Zucht und die hohen Anforderungen an Tierheime und künftige Halter.
Kontrollen an Mosel, Saar und Rhein: 64 Überprüfungen und zahlreiche Verstöße
Bei gemeinsamen Kontrollen an Mosel, Saar und Rhein haben die Wasserschutzpolizeien Germersheim und Trier, Fischereibehörden sowie weitere Einsatzkräfte zahlreiche Verstöße festgestellt. Wie der Wochenspiegel berichtet, wurden insgesamt 64 Kontrollen durchgeführt.
Festgestellt wurden sieben Verstöße gegen fischereirechtliche Vorschriften, vier Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und vier Ordnungswidrigkeiten. Mehrfach trafen die Einsatzkräfte Personen ohne erforderlichen Fischerei- oder Erlaubnisschein an. Außerdem wurden Personen mit zu vielen Handangeln festgestellt.
| Kontrollen und Verstöße | Anzahl |
|---|---|
| Durchgeführte Kontrollen | 64 |
| Verstöße gegen fischereirechtliche Vorschriften | 7 |
| Verstöße gegen das Tierschutzgesetz | 4 |
| Ordnungswidrigkeiten | 4 |
Ein Schwerpunkt lag auf dem tierschutzgerechten Umgang mit gefangenen Fischen. Darüber hinaus stellten die Behörden Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen, das Wasserstraßengesetz und Vorschriften der Freizeitschifffahrt fest.
Neben der Ahndung der Verstöße ging es den beteiligten Behörden auch um Prävention und Aufklärung. Angler und weitere Nutzer der Gewässer wurden über geltende Vorschriften sowie über einen verantwortungsvollen Umgang mit Natur und Tieren informiert. Die Behörden wollen ihre Zusammenarbeit künftig fortsetzen.
Zusammenfassung: Nach 64 Kontrollen registrierten die Einsatzkräfte Verstöße gegen Fischerei-, Tierschutz- und weitere Vorschriften. Der Wochenspiegel nennt neben Sanktionen auch Aufklärung und Prävention als Ziele der gemeinsamen Kontrollen.
Gerichtsverfahren in Aichach: Landwirt bestreitet Mängel bei Futter und Tierwohl
Vor dem Amtsgericht Aichach bestreitet ein Landwirt aus Aichach-Friedberg die ihm vorgeworfenen Tierschutzvergehen. Anlass war eine Kontrolle des Veterinäramts im September 2025, bei der insgesamt 17 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt worden sein sollen. Gegen den daraufhin erlassenen Bußgeldbescheid in Höhe von 7100 Euro legte der Bauer Einspruch ein.
Der Kontrolle waren laut Augsburger Allgemeine ein anonymer Hinweis sowie eine Meldung der Tierschutzorganisation Peta vorausgegangen. Die zuständige Tierärztin erklärte als Zeugin, dass die Überprüfung umfangreicher gewesen sei als frühere Kontrollen. Der Landwirt bezeichnete die Kontrolle wiederholt als „mehr als unter der Gürtellinie“.
„Diese Kontrolle war mehr als unter der Gürtellinie“, betonte der Landwirt laut Augsburger Allgemeine.
Einige Vorwürfe räumte der Bauer ein. Seine Puten hätten am Tag der Kontrolle tatsächlich Krankheitsanzeichen gezeigt. Die Beanstandungen zur Rinderhaltung wies er jedoch zurück.
Das Veterinäramt bemängelte unter anderem, dass das Tränkesystem die Rinder nicht ausreichend mit Wasser versorge. Außerdem hätten die Tiere zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht genug Futter gehabt. Der Landwirt erklärte, sein Trinkwassersystem sei von offizieller Seite anerkannt. Die Kontrolle habe morgens um 9 Uhr stattgefunden, weshalb eine Fütterung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich gewesen sei.
Bei mehreren Rindern stellten die Kontrolleure unbehandelte Hautverletzungen fest. Zusätzlich litten zwei Tiere an eitrigen Entzündungen, die nicht tierärztlich behandelt worden seien. Wegen dieser Vorwürfe erließ das Amtsgericht Aichach im August zusätzlich einen Strafbefehl. Auch dagegen legte der Landwirt Einspruch ein; dieser Vorwurf wird in einem getrennten Verfahren verhandelt.
Weitere Beanstandungen betrafen die Hühnerhaltung. Die Hennen hätten auf nicht zulässigen Holzstangen statt auf Kunststoffstangen gesessen, außerdem seien im Stall keine Nistplätze vorhanden gewesen. Der Landwirt erklärte, er habe die Holzstangen inzwischen ausgetauscht und zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht gewusst, dass sie nicht zulässig seien. Der Stall sei damals neu gewesen und die Tiere hätten noch keine Eier gelegt.
Darüber hinaus ging es um formale Mängel. Genannt wurden unvollständig geführte Bestandslisten, zu spät gemeldete Todesfälle und fehlende Ohrmarken bei Rindern. Richter Axel Hellriegel bezeichnete diese Vorwürfe als „formale Schlampereien“. Eine Entscheidung fiel an diesem Verhandlungstag noch nicht; der Prozess wird laut Augsburger Allgemeine Anfang Oktober fortgesetzt.
| Im Verfahren genannte Angaben | Wert |
|---|---|
| Kontrolle des Veterinäramts | September 2025 |
| Festgestellte Verstöße gegen das Tierschutzgesetz | 17 |
| Bußgeld | 7100 Euro |
| Zeitpunkt der Kontrolle | 9 Uhr |
| Zusätzlicher Strafbefehl | August |
| Fortsetzung des Prozesses | Anfang Oktober |
Zusammenfassung: Die Augsburger Allgemeine berichtet über ein laufendes Verfahren zu 17 festgestellten Verstößen und einem Bußgeld von 7100 Euro. Der Landwirt bestreitet wesentliche Vorwürfe; eine Entscheidung steht noch aus.
Ness2 sucht ein Zuhause oder eine Pflegestelle in Hamburg
Bei Deine Tierwelt wird Ness2 als Mischlingshund aus dem Tierschutz vorgestellt. Gesucht werden ein Zuhause oder eine Pflegestelle in Hamburg. Das Angebot wird von Tiervermittlung.de bereitgestellt.
Die Anzeige enthält darüber hinaus allgemeine Hinweise für den Hundekauf. Interessierte sollen unter anderem auf eine vertraute Beziehung zwischen Züchter und Tieren, die Anwesenheit und Besichtigung des Muttertiers sowie geeignete Schlaf- und Auslaufmöglichkeiten achten.
Deine Tierwelt weist außerdem auf die Gesundheit der Welpen und der Mutter hin. Vor einer Übernahme sollten der Gesamteindruck, der Gesundheitszustand sowie Impfungen und Entwurmungen geprüft werden. Eine Übergabe an einer Raststätte aus dem Kofferraum wird ausdrücklich abgelehnt; ein seriöser Züchter vereinbart laut Anzeige einen Termin zu Hause.
- Gesucht wird ein Zuhause oder eine Pflegestelle in Hamburg.
- Das Angebot stammt vom Partner Tiervermittlung.de.
- Vor der Übernahme sollen Haltung, Gesundheit, Impfungen und Entwurmung geprüft werden.
- Eine Übergabe an einer Raststätte aus dem Kofferraum soll vermieden werden.
Zusammenfassung: Deine Tierwelt veröffentlicht für Ness2 ein Tierschutzangebot mit der Suche nach einem Zuhause oder einer Pflegestelle in Hamburg und ergänzt es um Hinweise für eine verantwortungsvolle Tiervermittlung.
Otti: Tierschutz-Mischlingswelpe sucht ein Zuhause
Deine Tierwelt stellt Otti als „hübschen Jungspund mit glänzendem Fell“ vor. Der Mischlingswelpe wird als Tierschutzhund geführt und der Kategorie „Mischlingswelpe bis 50cm ausgew.“ zugeordnet. Das Angebot wird von Tiervermittlung.de bereitgestellt.
Die Anzeige verweist auf allgemeine Vorsichtsmaßnahmen beim Welpenkauf. Dazu gehören Fragen zur Haltung, zum Schlafplatz, zum Auslauf und zur Sauberkeit der Umgebung. Ebenso sollen Interessierte den Gesundheitszustand der Welpen und der Mutter sowie Impfungen und Entwurmungen prüfen.
Deine Tierwelt empfiehlt außerdem, auf das Verhalten des Züchters und den Kontakt nach dem Kauf zu achten. Das Muttertier sollte vor Ort sein und angeschaut werden können. Von einer Übergabe an einer Raststätte aus dem Kofferraum wird abgeraten; ein seriöser Züchter vereinbart laut Anzeige einen Termin zu Hause.
- Otti wird als Tierschutz-Mischlingswelpe geführt.
- Die Zuordnung lautet „Mischlingswelpe bis 50cm ausgew.“.
- Das Angebot stammt vom Partner Tiervermittlung.de.
- Vor der Übernahme sollen Haltung, Gesundheit, Impfungen und Entwurmung geprüft werden.
Zusammenfassung: Deine Tierwelt berichtet über das Vermittlungsangebot für Otti, einen Tierschutz-Mischlingswelpen, und nennt wichtige Prüfpunkte für Interessierte vor einer Übernahme.
Siam-Thai-Paar aus Spanien soll nur gemeinsam vermittelt werden
Deine Tierwelt veröffentlicht ein Vermittlungsangebot für ein Siam-Thai-Paar aus Spanien. Bereits der Titel weist darauf hin, dass die beiden Katzen nur zusammen vermittelt werden sollen. Das Angebot wird von Tiervermittlung.de bereitgestellt.
Die Tiere werden in der Kategorie „Katzen aus dem Tierheim / Tierschutz“ sowie „Rassekatzen aus dem Tierheim / Tierschutz“ geführt. Die Anzeige verweist außerdem auf weiterführende Informationen im Magazin von Deine Tierwelt zum Thema Katzenkauf.
Konkrete Angaben zu Alter, Gesundheitszustand, Charakter oder den Gründen für die gemeinsame Vermittlung enthält der übermittelte Anzeigentext nicht. Festgehalten ist jedoch, dass es sich um ein Siam-Thai-Paar handelt und eine getrennte Vermittlung nicht vorgesehen ist.
- Tierart: Katzen
- Rasse beziehungsweise Typ: Siam-Thai
- Herkunft: Spanien
- Vermittlung: nur zusammen
- Angebotspartner: Tiervermittlung.de
Zusammenfassung: Deine Tierwelt sucht für ein Siam-Thai-Paar aus Spanien ein gemeinsames Zuhause. Die beiden Katzen sollen ausschließlich zusammen vermittelt werden.
Quellen:
- Ness2 sucht ein Zuhause/Pflegestelle (Hamburg) - Mischlingshunde (Tierschutz)
- Immer mehr Scottish-Fold-Katzen im Tierheim: Was hinter dem traurigen Trend steckt
- Angler im Visier: Zahlreiche Verstöße an Mosel, Saar und Rhein
- Otti - hübscher Jungspund mit glänzendem Fell (Güglingen) - Mischlingswelpe bis 50cm ausgew. (Tierschutz)
- „Diese Kontrolle war unter der Gürtellinie“: Landwirt bestreitet Tierschutzvergehen vor Gericht
- Siam-Thai Paar- nur zusammen - Spanien




















