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Tierschutz-News: Verletzte Tiere, umstrittene Haltung und Ochsenrennen in der Debatte

KI-generiert
12.08.2026 12 mal gelesen 0 Kommentare

Pressespiegel: Tierschutz zwischen Rettungseinsatz, Tierhaltung und Tradition

Storch in Letschin nach Schussverletzung operiert

In Letschin ist ein Storch vom Dach einer Kirche gestürzt. Bei der Untersuchung in einer Tierarztpraxis stellte sich heraus, dass zwei Geschosse aus einer Luftdruckwaffe in seinem Flügel steckten, wie SZ.de unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Eine Passantin hatte den verletzten Vogel am vergangenen Freitag im Ortsteil Groß Neuendorf entdeckt. Zunächst bestand der Verdacht, der Storch könnte gegen ein Hindernis geflogen sein. Auf Röntgenaufnahmen wurden jedoch zwei Diabolo-Geschosse sowie zwei Brüche festgestellt.

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Der erwachsene Storch, nach Angaben des Tierschutzvereins vermutlich ein zweijähriges Tier, wurde zunächst über das Wochenende in einer Pflegestelle versorgt. Am Nachmittag erfolgte die Operation in einer Tierarztpraxis. Der Vorsitzende des Tierschutzvereins „Frutzel“ in Frankfurt (Oder), Steffen Werschke, sagte: „Die OP ist gut verlaufen. Ihm gehts gut“.

Der Vogel soll nun noch einige Wochen bei Frankfurt (Oder) gepflegt werden. Der Tierschutzverein hat Anzeige erstattet und hofft auf weitere Zeugen. Werschke bezeichnete die Schussverletzung als „erbärmlich“.

„Die OP ist gut verlaufen. Ihm gehts gut“ – Steffen Werschke, Vorsitzender des Tierschutzvereins „Frutzel“

Zusammenfassung: Ein Storch wurde in Letschin mit zwei Geschossen aus einer Luftdruckwaffe verletzt. Nach einer Operation wird er weiter gepflegt; der Tierschutzverein hat Anzeige erstattet.

Krankes Schaf im Unterallgäu eingeschläfert – Polizei ermittelt

Auf einer Schafweide im Unterallgäu sind Polizei und Veterinäramt wegen eines möglichen Tierschutzverstoßes ausgerückt. Ein krankes Schaf wurde nach einer Untersuchung durch eine Amtsveterinärin und einen hinzugezogenen Tierarzt getötet, berichtet die Augsburger Allgemeine.

Auslöser des Einsatzes waren nach Angaben des Tierschützers Philipp Hörmann Hinweise und ein Video eines Zeugen, das seinem Rechercheteam am späten Samstagabend zugespielt worden sei. Noch in der Nacht habe das Team eine Veterinärmedizinerin hinzugezogen. Am Sonntagmorgen alarmierten die Tierschützer die Polizei und führten die eintreffende Streife zu dem abgelegenen Einsatzort.

Die Polizei Mindelheim forderte veterinärmedizinische Unterstützung an. Eine Amtsveterinärin des Landkreises Unterallgäu untersuchte das Tier kurz und zog einen Tierarzt hinzu, der das Schaf anschließend tötete. Die Pressestelle des Landratsamts bestätigte den von Hörmann geschilderten Ablauf.

Hörmann sprach von einem „mega-außergewöhnlichen“ Verletzungs- oder Krankheitsbild, nannte wegen der laufenden Ermittlungen jedoch keine Einzelheiten. Nach dem derzeitigen Stand des Veterinäramts könnte sich der Tierhalter möglicherweise nicht rechtzeitig und nicht ausreichend um ein krankes Tier gekümmert haben.

Das tote Schaf wurde zur weiteren Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gebracht. Laut Eva Büchele von der Pressestelle des Landratsamts kann es mehrere Wochen dauern, bis ein Gutachten vorliegt. Die Polizei will die Untersuchungsergebnisse abwarten, bevor beurteilt wird, ob dem Tierhalter konkret etwas vorgeworfen werden kann.

Die Lämmer des getöteten Mutterschafs bleiben beim Tierhalter. Sie wurden bereits vorher von Hand gefüttert, weil die Mutter keine Milch hatte. Diese Fütterung soll zunächst fortgeführt werden; die Lämmer fressen laut Landratsamt aber auch schon selbstständig.

„Bis ein Gutachten zur Untersuchung vorliegt, kann es mehrere Wochen dauern.“ – Eva Büchele, Pressestelle des Landratsamts

Zusammenfassung: Nach einem Einsatz auf einer Schafweide wurde ein krankes Schaf eingeschläfert und zur Untersuchung gebracht. Die Polizei ermittelt; ein Gutachten kann mehrere Wochen dauern.

Tigerhaltung bei Melody’s Circusland in Wachtberg umstritten

In Wachtberg-Berkum sind derzeit fünf Tiger, Zebras, Kamele und Zesel in einem Wanderzirkus zu sehen. Der Zirkus spricht von vertrauten Tieren, während Tierschützer die Haltung von Wildtieren grundsätzlich kritisieren, berichtet ga.de.

Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, ob Tiger in einem Wanderzirkus artgerecht gehalten werden können. Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen einzelne Haltungsbedingungen, sondern grundsätzlich gegen den Einsatz von Wildtieren in einer solchen Umgebung.

Melody’s Circusland präsentiert neben den fünf Tigern auch Zebras, Kamele und Zesel. Nach Darstellung des Zirkus seien die Tiere mit ihrer Umgebung vertraut. Tierschützer bewerten die Haltung dagegen kritisch und stellen die Bedingungen für Wildtiere im Wanderbetrieb infrage.

Zusammenfassung: In Wachtberg-Berkum sorgt die Haltung von fünf Tigern und weiteren Tieren in einem Wanderzirkus für Diskussionen. Der Zirkus verweist auf vertraute Tiere, Tierschützer lehnen die Wildtierhaltung grundsätzlich ab.

Tierheimkalender aus Ilmenau erscheint im XXL-Format

Das Tierheim Ilmenau hat seinen neuen Kalender fertiggestellt. Die XXL-Ausgabe zeigt 28 Tierheimbewohner und begleitet Käufer durch das Jahr 2027, berichtet inSüdthüringen.

Der Kalender ist bereits im August 2026 erhältlich und richtet den Blick auf das kommende Jahr. Mit dem Kauf unterstützen die Käufer den Tierschutz und damit die Arbeit des Ilmenauer Tierheims.

Der Bericht ordnet die neue Ausgabe in das saisonale Kalenderangebot ein. Neben Kalendern mit Kunst- und Familienplaner-Motiven sind auch Exemplare mit Tierbildern erhältlich.

Infobox: Der Kalender enthält 28 Tierheimbewohner, ist für das Jahr 2027 bestimmt und unterstützt den Tierschutz.

Gericht ermöglicht Hofübergabe trotz Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

Ein Landwirt kann den elterlichen Hof trotz zweier Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz übernehmen. Das Oberlandesgericht entschied anders als das Landwirtschaftsgericht, das den Landwirt zunächst für nicht geeignet gehalten hatte, den Hof ordnungsgemäß zu bewirtschaften, berichtet agrarheute.com.

Der Altbauer ist Eigentümer eines im Grundbuch mit Hofvermerk eingetragenen Hofes mit knapp 39 ha. Davon entfallen 21 ha auf Grünland und 18 ha auf Ackerland. Der Sohn bewirtschaftet den väterlichen Hof seit 2006 als Pächter und hat zusätzlich 50 ha Ackerfläche von dritter Seite gepachtet. Insgesamt bewirtschaftet er fast 90 ha.

Der Hoferbe verfügt über eine landwirtschaftliche Ausbildung und den Abschluss „staatlich geprüfter Landwirt“. In der Vergangenheit wurden auf dem Hof etwa 50 Milchkühe gehalten. Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz wurde er durch ein Urteil des Amtsgerichts Norden vom 5.3.2014 zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Norden vom 24.10.2018 sah wegen eines erneuten Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Freiheitsstrafe von vier Monaten vor, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung. Den Verurteilungen lagen Taten im Zusammenhang mit einer nicht artgerechten Haltung von Rindern zugrunde. Das Veterinäramt sprach 2018 außerdem ein Haltungs- und Betreuungsverbot bezüglich der Rinderhaltung aus.

Die Rinderhaltung wurde daraufhin ab Dezember 2018 auf den Altbauern zurückübertragen. Die Flächenbewirtschaftung ohne Tierhaltung blieb für das Jahr 2019 beim Sohn. Im Sommer 2019 befanden sich noch 38 Milchkühe auf dem Hof.

Das Landwirtschaftsgericht hatte die Genehmigung des Hofübergabevertrags zunächst abgelehnt. Es hielt den Landwirt wegen der festgestellten Tierschutzverstöße persönlich nicht für geeignet, den Hof selbstständig ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Außerdem bestand aus Sicht des Gerichts die Befürchtung, dass er auch bei der Flächenbewirtschaftung gesetzliche Bestimmungen nicht einhalten könnte.

Das Oberlandesgericht stellte jedoch fest, dass die Wirtschaftsfähigkeit des Sohnes in diesem Fall nicht geprüft werden müsse. Weder die Ehefrau des Altbauern noch die gemeinsame Tochter seien wirtschaftsfähig. Nach der Höfeordnung steht die Wirtschaftsunfähigkeit eines Abkömmlings seiner Bestimmung zum Hoferben nicht entgegen, wenn sämtliche Abkömmlinge wegen Wirtschaftsunfähigkeit ausscheiden und kein wirtschaftsfähiger Ehegatte vorhanden ist.

Das Gericht sah außerdem keinen Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 GrdstVG. Die Hofübergabe führe weder zu einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden noch zu einer unwirtschaftlichen Verkleinerung oder Aufteilung von Grundstücken. Auch die übernommenen Verpflichtungen stünden nicht in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks.

Zusammenfassung: Trotz zweier Tierschutzverurteilungen und eines Haltungs- und Betreuungsverbots für Rinder darf der Sohn den Hof übernehmen. Das Oberlandesgericht sah unter den Voraussetzungen der Höfeordnung von einer Prüfung seiner Wirtschaftsfähigkeit ab.

Debatte um Ochsenrennen in Steinkirchen

Die Tierschutzorganisation PETA fordert, das Ochsenrennen in Steinkirchen abzusagen oder durch andere Formate zu ersetzen. Das Veterinäramt Ebersberg lehnt ein generelles Verbot ab, kündigt aber strenge Kontrollen und umfangreiche Auflagen an, berichtet der Merkur.

Das Rennen soll am 16. August ab 11 Uhr im Rahmen des Burschenfestes stattfinden. Steinkirchen bei Aßling ist zum vierten Mal seit 1986 Austragungsort des Ereignisses, das alle zehn Jahre veranstaltet wird. Im Mittelpunkt stehen gerittene Ochsen, die von Reitern geführt werden.

PETA-Fachreferentin Julia Weibel kritisiert die Veranstaltung grundsätzlich. Sie erklärte, die Rennen seien nicht mit dem Tierschutz vereinbar, den Ochsen würden Schmerzen zugefügt und die Tiere würden für die Volksbelustigung leiden. Der Burschenverein verwies auf alternative Vorschläge der Organisation wie Stockpferdreiten oder Menschen, die als Ochsen verkleidet durch die Gegend rennen.

„Diese Rennen sind nicht mit dem Tierschutz vereinbar. Den Ochsen werden Schmerzen zugefügt.“ – Julia Weibel, PETA

Das Veterinäramt Ebersberg weist darauf hin, dass Ochsenrennen nach dem Tierschutzgesetz nicht grundsätzlich verboten werden können. Ein Verbot sei nur möglich, wenn den Tieren nachweislich Schmerzen, Leiden oder Schäden entstünden. Nach Einschätzung der Veterinärverwaltung sei dies nicht zwangsläufig der Fall.

Für das Rennen gelten daher konkrete Vorgaben. Die Ochsen werden vor dem Start von einem Amtstierarzt untersucht, damit nur gesunde Tiere teilnehmen. Während der gesamten Veranstaltung ist ein praktischer Tierarzt vor Ort. Sporen und Stöcke sind als Treibhilfen verboten. Zudem müssen die Tiere mit Wasser, Futter und Witterungsschutz versorgt werden.

Das Veterinäramt will die Veranstaltung vom Auftrieb bis zur Abfahrt der Tiere überwachen. Ein Beispiel für die Vorbereitung auf das Rennen liefert der Ochse „Schoki“, mit dem Ramona Huber teilnehmen wollte. Wegen der verschärften Auflagen darf das Tier jedoch nicht starten, da es zu jung ist.

Huber beschreibt „Schoki“ als umsorgt und an lange Spaziergänge, viel Auslauf und liebevolle Zuwendung gewöhnt. Der Ochse wiegt laut ihrer Aussage rund 900 Kilogramm. Wenn er keine Lust habe, müsse man das akzeptieren, erklärte sie. Seine besondere Vorliebe seien alte Semmeln vom Bäcker Mayr aus Aßling.

AngabeInformation
VeranstaltungOchsenrennen
Termin16. August ab 11 Uhr
OrtSteinkirchen bei Aßling
HäufigkeitAlle zehn Jahre
Austragungen seit 1986Zum vierten Mal
Gewicht von „Schoki“Rund 900 Kilogramm

Zusammenfassung: PETA fordert das Aus für das Ochsenrennen, während das Veterinäramt die Veranstaltung unter Auflagen zulässt. Vorgesehen sind Untersuchungen, tierärztliche Begleitung, ein Verbot von Sporen und Stöcken sowie Versorgung mit Wasser, Futter und Witterungsschutz.

Quellen:

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