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Tierschutz-News: Ermittlungen eingestellt, Fälle von Tierleid und Pelzstreit im Fokus

KI-generiert
20.08.2026 68 mal gelesen 3 Kommentare

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Soko-Tierschutz-Vorstand ein

Die Staatsanwaltschaft München I hat das Ermittlungsverfahren gegen Friedrich Mülln, Gründer und Vorstand der Soko Tierschutz, wegen des Verdachts der Untreue eingestellt. Das geht aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 27. Juli 2026 hervor, das dem Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt vorliegt.

Der Bayerische Bauernverband hatte im Juni Strafanzeige gegen drei Vorstandsmitglieder der Soko Tierschutz erstattet. Dabei ging es um den Verdacht, ob Spendengelder des gemeinnützigen Vereins ordnungsgemäß verwendet wurden. Konkret bezog sich die Anzeige auf eine Immobilie im Eigentum des Vereins.

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Mülln und sein Anwalt hatten den Vorwurf bereits zurückgewiesen. Die Anschuldigungen würden durch den Sachverhalt in keiner Weise gestützt, hieß es. Der Anwalt sprach von Vorwürfen „ins Blaue hinein“ und von einer koordinierten Aktion zur Einschüchterung der Tierschutzorganisation.

Die Einstellung erfolgte gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung. Warum das Verfahren konkret beendet wurde, geht aus dem vorliegenden Schreiben nicht hervor. Darin wird lediglich mitgeteilt, dass die Einstellung mit Verfügung vom 17. Juli 2026 angeordnet wurde.

Die Soko Tierschutz wertete die Entscheidung als Bestätigung ihrer Position. In einer am 3. August veröffentlichten Pressemitteilung erklärte der Verein, der vom BBV erhobene Vorwurf habe sich „in keinem Punkt bestätigt“.

Wichtigste AngabenInformation
ErmittlungsbehördeStaatsanwaltschaft München I
BetroffenerFriedrich Mülln
VorwurfUntreue
Datum des Schreibens27. Juli 2026
Datum der Verfügung17. Juli 2026
Rechtsgrundlage§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung

Zusammenfassung: Das Ermittlungsverfahren gegen Friedrich Mülln wurde nach einer Anzeige des Bayerischen Bauernverbands eingestellt. Eine ausführliche Begründung der Staatsanwaltschaft liegt in dem vorliegenden Schreiben nicht vor.

Rehkitze beim Mähen getötet: Peta zeigt zwei Personen an

Auf einer Fläche in Aurich sollen beim Mähen zwei Rehkitze getötet worden sein. Die Tierschutzorganisation Peta hat deshalb zwei Personen angezeigt, wie oz-online.de berichtet.

Weitere Angaben zum konkreten Ablauf des Vorfalls enthält die vorliegende Meldung nicht. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, dass die beiden Rehkitze während der Mäharbeiten ums Leben gekommen sein sollen.

Zusammenfassung: Nach dem Tod von zwei Rehkitzen bei Mäharbeiten in Aurich wurden zwei Personen von Peta angezeigt. Weitere nutzbare Details sind in der vorliegenden Quelle nicht enthalten.

Polizei ermittelt nach Einsatz auf Schafweide im Unterallgäu

Im Unterallgäu sind die Polizei und das Veterinäramt nach einem Hinweis auf einen möglichen Tierschutzverstoß zu einer Schafweide ausgerückt. Ein krankes Schaf wurde bei dem Einsatz getötet und anschließend zur weiteren Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gebracht.

Nach Angaben des Tierschützers Philipp Hörmann war seinem Team am späten Samstagabend ein Video eines Zeugen zugespielt worden. Noch in der Nacht habe das Rechercheteam eine Veterinärmedizinerin hinzugezogen. Am Sonntagmorgen alarmierten die Tierschützer die Polizei und führten die eintreffende Streife zu dem abgelegenen Einsatzort.

Die Beamten der Polizei Mindelheim nahmen laut dem Bericht umgehend Kontakt auf, um veterinärmedizinische Unterstützung zu organisieren. Eine Amtsveterinärin des Landkreises Unterallgäu untersuchte das Tier kurz und zog einen Tierarzt hinzu, der das Schaf anschließend tötete. Die Pressestelle des Landratsamts bestätigte den von Hörmann geschilderten Ablauf.

Hörmann sprach von einem „mega-außergewöhnlichen“ Verletzungs- oder Krankheitsbild, nannte wegen der laufenden Ermittlungen aber keine Einzelheiten. Nach dem derzeitigen Stand des Veterinäramts könnte sich der Tierhalter möglicherweise nicht rechtzeitig und nicht ausreichend um das kranke Tier gekümmert haben.

Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen und wartet die Untersuchung des toten Schafs ab. Ob und was dem Tierhalter konkret vorgeworfen werden kann, soll sich erst danach zeigen. Laut Polizeioberkommissar Alexander Heubuch sei es noch zu früh, um zu beurteilen, ob eine Straftat vorliegt.

Als mögliche Rechtsgrundlage wird Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes genannt. Demnach könnte eine Straftat vorliegen, wenn einem Wirbeltier „aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden“ oder „länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden“ zugefügt werden.

Mit einem schnellen Ergebnis der Untersuchung ist nicht zu rechnen. Eva Büchele von der Pressestelle des Landratsamts erklärte: „Bis ein Gutachten zur Untersuchung vorliegt, kann es mehrere Wochen dauern.“

Die Lämmer des getöteten Mutterschafs bleiben beim Tierhalter. Sie seien bereits zuvor von Hand gefüttert worden, weil die Mutter keine Milch gehabt habe. Diese Fütterung werde zunächst fortgeführt; zugleich fräßen die Lämmer bereits selbstständig.

Hörmann lobte die Arbeit von Polizei, Veterinäramt und Tierarzt. Er erklärte: „Hier wurde schlimmes Leid trotz widriger Umstände außerhalb sämtlicher normaler Öffnungszeiten so schnell wie möglich erkannt und schließlich mit milden Mitteln beendet“.

  • Die Polizei ermittelt zum möglichen Tierschutzverstoß.
  • Das getötete Schaf wird beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht.
  • Ein Gutachten kann mehrere Wochen dauern.
  • Die Lämmer bleiben beim Tierhalter und werden weiter versorgt.

Zusammenfassung: Ein krankes Schaf wurde nach einem Einsatz von Polizei, Veterinäramt und Tierarzt getötet. Ob dem Tierhalter eine Straftat vorgeworfen werden kann, soll die Untersuchung klären.

Jägermagazin fordert mehr Aufmerksamkeit für den Tierschutz beim Rotwild

Das Jägermagazin beschäftigt sich in einem Meinungsbeitrag von Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel mit dem Tierschutz in Deutschland und stellt dabei die Behandlung eines gestrandeten Buckelwals der Situation des Rotwilds gegenüber. Anlass ist der mehrfach in der Ostsee gestrandete Buckelwal „Timmy“, der schließlich halbverwest am Strand der dänischen Insel Anholt angespült wurde.

Am Ort des Geschehens wurde versucht, die Todesursache des Wals zu ergründen. Gleichzeitig kam es laut Beitrag zu einer Welle von Strafanzeigen gegen die „Retter“ des Tieres. Auch der zuständige Minister Till Backhaus (SPD) sei davon betroffen gewesen.

Pfannenstiel stellt infrage, ob der Buckelwal tatsächlich gestrandet war. Er fragt, ob der erkennbar kranke Meeressäuger möglicherweise absichtlich flache Stellen zum Ausruhen aufgesucht habe, um in seinem Element zu bleiben, ohne schwimmen und zum Atmen immer wieder auftauchen zu müssen.

Eine Sterbehilfe habe unter dem Druck einer empörten Tierschutzlobby nicht stattgefunden. Namhafte Walexperten hätten den Waltransport laut Beitrag als mögliche Ursache dafür bezeichnet, dass das Leid des geschwächten Tieres vergrößert oder das Tier höchstwahrscheinlich zu Tode gequält worden sei.

Dem stellt der Autor die Lage des Rotwilds in Deutschland gegenüber. Das größte einheimische Säugetier werde in sogenannten Einstandsgebieten quasi eingesperrt und könne sich im übrigen Land nur unter ständiger Angst bewegen, totgeschossen zu werden. Jahreszeitliche Wanderungen zwischen natürlichen Sommer- und Wintereinständen würden verhindert.

Im Winter werde der Rothirsch im Süden Deutschlands laut Beitrag quasi zum Haustier, eingezäunt und wie Vieh gefüttert. Darüber hinaus werde das Wild im Gatter totgeschossen. Immer mehr Wildbiologen warnten inzwischen vor einer alarmierenden genetischen Konstitution des Rotwildes.

Als Zeichen genetischer Verarmung nennt der Beitrag Missbildungen wie verkürzte Kieferknochen oder Läufe. Die Wissenschaft spreche bereits von einem schleichenden Aussterbeprozess, der ohne Veränderungen im Umgang mit dem Wild unaufhaltsam sei.

Für diesen Zustand macht Pfannenstiel sowohl wildbiologisch aus seiner Sicht unsinnige Bejagungsrichtlinien als auch das verantwortungslose Handeln vieler Jagdscheininhaber verantwortlich. Er betont, dass es ihm schwerfalle, in diesem Zusammenhang den Begriff Jäger oder Waidmann zu verwenden.

„Jäger und Jagdverbände müssen nachdrücklicher für unser Wild werben.“

Der Autor fragt, warum die Situation des Rotwilds in der Öffentlichkeit keine vergleichbare Aufmerksamkeit erhalte wie ein einzelner sterbender Wal. Auch Jägerschaft, Jagdverbände, Tierschutzverbände und Tierliebhaber würden dem Rotwild scheinbar gleichgültig gegenüberstehen.

Als mögliche Erklärung nennt Pfannenstiel die jahrelange öffentliche Wirkung der „Wald-vor-Wild-Lobby“. Gleichzeitig würden verschiedene Akteure die verbreitete Tierliebe für kommerzielle Zwecke nutzen. Ein missgebildetes Rotkalb sei in den Medien deutlich seltener zu sehen als ausgesetzte Hunde oder ausgemergelte Katzen.

Der Beitrag fordert, die gegenwärtige Einseitigkeit im Tierschutz zulasten des Wildes aufzubrechen. Waidmänner vor Ort sollten in ihrem Umfeld mehr Verständnis für die Lage des Wildes in der Kulturlandschaft schaffen. Auch die Landesjagdverbände und der Deutsche Jagdverband müssten in der breiten Öffentlichkeit wirksamer für das Wild werben.

Als eigentliche Ursache des Problems bezeichnet Pfannenstiel die zunehmende Trennung der Rechtskreise von Jagd und Naturschutz.

Zusammenfassung: Das Jägermagazin kritisiert den Umgang mit dem Rotwild und fordert mehr öffentliche Aufmerksamkeit für dessen Lebensbedingungen. Der Beitrag sieht Handlungsbedarf bei Jägerschaft, Jagdverbänden und der Verbindung von Jagd- und Naturschutzrecht.

Deine Tierwelt stellt Mischlingshündin Nala vor

Deine Tierwelt präsentiert die Mischlingshündin Nala unter dem Titel „Aufgeweckte Nala“. Die Anzeige ist dem Bereich „Hunde aus dem Tierheim / Tierschutz“ und dort den „Mischlingshündinnen (Tierschutz)“ zugeordnet.

Die Anzeige wird als Angebot des Partners Tiervermittlung.de ausgewiesen. In der vorliegenden Fassung sind keine weiteren verwertbaren Angaben zu Nalas Alter, Herkunft, Gesundheit, Charakter oder Vermittlungsbedingungen enthalten.

Deine Tierwelt ergänzt die Anzeige um allgemeine Hinweise vor dem Hundekauf. Dazu gehören Fragen nach der Beziehung zwischen Züchter und Tieren, nach der Anwesenheit des Muttertiers sowie nach Schlafplatz, Auslauf und Sauberkeit der Haltung.

Außerdem wird empfohlen, auf den Gesamteindruck und den Gesundheitszustand von Welpen und Mutter zu achten. Genannt werden auch Impfungen und Entwurmung. Vor dem Kauf solle zudem keine Übergabe an einer Raststätte aus dem Kofferraum erfolgen; ein seriöser Züchter werde einen Termin zu Hause vereinbaren.

  • Aufgeweckte Nala wird als Mischlingshündin im Tierschutzbereich angeboten.
  • Das Angebot stammt vom Partner Tiervermittlung.de.
  • Die Plattform gibt allgemeine Hinweise zur Prüfung von Haltung, Gesundheit und Übergabe.

Zusammenfassung: Nala wird über Deine Tierwelt als aufgeweckte Mischlingshündin aus dem Tierschutz vorgestellt. Konkrete persönliche Angaben zur Hündin enthält die vorliegende Anzeige nicht.

Schweizer Pelzimportverbot: Tierschutzorganisationen warnen vor Schlupfloch

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) hat über den Gegenvorschlag zur sogenannten Pelz-Initiative beraten. Die Initiative fordert ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte.

VIER PFOTEN in der Schweiz sowie die Stiftung für das Tier im Recht, der Schweizer Tierschutz STS, der Zürcher Tierschutz, Sentience und Animal Rights Switzerland kritisieren die Beschlüsse der WBK-S. Sie befürchten, dass eine Hintertür geschaffen wird, durch die tierquälerisch gewonnener Pelz weiterhin in die Schweiz gelangen könnte.

Der ursprüngliche Gegenvorschlag des Bundesrats sieht vor, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Rahmen eines Zertifizierungsprogramms festlegt, welche Methoden der Pelzproduktion als tierquälerisch gelten und vom Importverbot betroffen sind. Dieser Gegenvorschlag wurde laut Pressemitteilung sowohl vom Nationalrat gutgeheissen als auch von Tierschutzseite begrüsst.

Eine Mehrheit der WBK-S habe sich nun dafür ausgesprochen, dass die Standards eines „international anerkannten Zertifizierungsprogramms“ maßgeblich sein sollen. Anhand dieser Standards solle festgelegt werden, welche Pelzprodukte weiterhin in die Schweiz importiert werden dürfen.

Die Tierschutzorganisationen halten diesen Ansatz für problematisch. Eine unabhängige international anerkannte Pelzzertifizierung existiere nicht. Die bestehenden internationalen Zertifizierungssysteme stammten vielmehr von der Pelzindustrie selbst und bildeten lediglich den tierquälerischen Status quo der industriellen Pelztierhaltung ab.

Ein ähnliches Vorhaben der Pelzlobby sei im vergangenen Jahr vom Nationalrat sehr deutlich abgelehnt worden. Nach Einschätzung der Organisationen könnte die von der WBK-S vorgeschlagene Anpassung dazu führen, dass Pelzprodukte aus Haltungs- oder Tötungsmethoden, die nach Schweizer Verständnis als tierquälerisch gelten, weiter importiert werden dürfen.

In einer aktuellen Studie von gfs-zürich sprachen sich 94% der Stimmbevölkerung für ein wirksames Pelzimportverbot aus. Bei der Frage, wer bestimmen soll, welche Produktionsmethode als tierquälerisch gilt, unterstützten 1% der Befragten eine Lösung, nach der die Pelzindustrie die Standards festlegt.

AngabeWert
Stimmbevölkerung für ein wirksames Pelzimportverbot94%
Zustimmung zu Standards durch die Pelzindustrie1%
Vertrauen in Schweizer Behörden45%
Vertrauen in Tierschutzorganisationen52%
Vorgesehene Einsatzbereitschaft des BLV-ZertifizierungsprogrammsEnde 2026

Die Befragten vertrauten bei der Festlegung tierquälerischer Produktionsmethoden entweder den Schweizer Behörden oder Tierschutzorganisationen. 45% nannten die Schweizer Behörden, 52% die Tierschutzorganisationen.

VIER PFOTEN und die weiteren Organisationen fordern den Ständerat auf, an der Version des Nationalrats festzuhalten und den Willen der Bevölkerung zu respektieren. Nur die Fassung von National- und Bundesrat gewährleiste aus ihrer Sicht einen wirksamen Vollzug sowie eine verhältnismäßige, glaubwürdige und rechtssichere Umsetzung.

Das Zertifizierungsprogramm des BLV sei bis Ende 2026 einsatzbereit. Es erfülle die Anforderungen des Tierschutzes und ermögliche eine praktikable und wirksame Umsetzung des Anliegens der Volksinitiative. Sollte der Gegenvorschlag in der von der WBK-S vorgeschlagenen abgeschwächten Form angenommen werden, würden VIER PFOTEN und die genannten Organisationen die Volksinitiative unterstützen.

Zusammenfassung: Tierschutzorganisationen warnen davor, dass die geplante Orientierung an internationalen Zertifizierungsstandards ein wirksames Pelzimportverbot abschwächen könnte. Sie fordern eine Regelung auf Grundlage des Zertifizierungsprogramms des BLV, das bis Ende 2026 einsatzbereit sein soll.

Quellen:

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Eine ziemlich vielfältige Zusammenstellung, bei der mir vor allem auffällt, wie wichtig saubere Fakten und eine faire Einordnung sind. Dass die Ermittlungen gegen den Soko-Tierschutz-Vorstand eingestellt wurden, sollte man erstmal zur Kenntnis nehmen, ohne daraus gleich eine komplette Abrechnung mit der Organisation oder dem Bauernverband zu machen. Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 bedeutet eben nicht automatisch, dass alle Fragen öffentlich bis ins letzte Detail beantwortet sind, aber der konkrete Untreueverdacht hat sich offenbar nicht erhärtet. Gerade bei Spendenvereinen ist Transparenz wichtig, deshalb wären nachvollziehbare Informationen zur Immobilie und zur Prüfung der Vorwürfe trotzdem hilfreich.

Bei den Rehkitzen ist die Sache besonders traurig. Viele Landwirte wissen ja, dass vor dem Mähen nach den Tieren gesucht werden muss, und es gibt inzwischen auch technische Möglichkeiten wie Drohnen mit Wärmebildkameras. Gleichzeitig darf man nicht so tun, als wären solche Einsätze immer einfach oder kostenlos. Entscheidend ist für mich, ob jemand die nötige Sorgfalt hat walten lassen oder ob Warnungen und zumutbare Maßnahmen ignoriert wurden. Das sollten die Ermittlungen klären und nicht bloß die lauteste Empörung im Internet.

Der Fall mit dem Schaf zeigt auch, wie wichtig Hinweise von außen sein können. Gut, dass Polizei, Veterinäramt und Tierarzt trotz Wochenende so schnell reagiert haben. Dass das Tier am Ende getötet werden musste, ist natürlich kein gutes Ergebnis, kann aber im Einzelfall die einzige Möglichkeit sein, weiteres Leiden zu beenden. Jetzt sollte man wirklich das Gutachten abwarten, bevor der Halter öffentlich vorverurteilt wird. Gleichzeitig darf die lange Dauer solcher Untersuchungen nicht dazu führen, dass offensichtliche Missstände einfach folgenlos bleiben. Die Lämmer weiter zu versorgen ist in dem Zusammenhang ebenfalls wichtig, denn sie können schließlich nichts für die Situation.

Den Abschnitt zum Rotwild finde ich interessant, auch wenn der Ton des Meinungsbeitrags teilweise ziemlich zugespitzt wirkt. Der Vergleich mit dem Buckelwal ist nicht völlig abwegig: Bei spektakulären Einzelfällen entsteht schnell eine riesige Aufmerksamkeit, während schleichende Probleme in der Wildtierpopulation kaum jemand wahrnimmt. Gerade genetische Verarmung, fehlende Wanderwege und die Zerschneidung von Lebensräumen sind Themen, die viel mehr öffentliche Aufmerksamkeit verdienen würden. Allerdings sollte man bei solchen Aussagen auch wissenschaftlich genau bleiben und nicht jede Missbildung sofort als Beweis für einen flächendeckenden Aussterbeprozess darstellen. Wildtiermanagement ist kompliziert, und einfache Schuldzuweisungen helfen da eher wenig.

Bei Nala fehlen leider die entscheidenden Informationen. Ein hübsches Foto und ein sympathischer Name reichen nicht, wenn man einen Hund vermitteln will. Alter, Vorgeschichte, Gesundheitszustand und Verhalten gegenüber Menschen und anderen Tieren wären für Interessenten viel wichtiger. Die allgemeinen Hinweise zur Haltung und Übergabe sind zwar sinnvoll, ersetzen aber keine ausführliche Beschreibung des einzelnen Tieres. Hoffentlich bekommt Nala ein gutes Zuhause und wird nicht nur über eine Anzeige möglichst schnell weitergereicht.

Am klarsten ist meine Meinung beim Pelzimportverbot. Wenn die Pelzindustrie selbst festlegen darf, welche Methoden als akzeptabel gelten, ist der Interessenkonflikt doch offensichtlich. Ein Zertifikat klingt erstmal seriös, sagt aber wenig aus, wenn die Maßstäbe von denjenigen entwickelt werden, die mit Pelz Geld verdienen. Die 94 Prozent Zustimmung für ein wirksames Verbot sind jedenfalls ein ziemlich deutliches Signal. Aus meiner Sicht sollten unabhängige Behörden und nachvollziehbare gesetzliche Kriterien entscheiden, nicht ein Verband der Branche. Sonst gibt es am Ende ein schönes Etikett, aber kaum echten Schutz für die Tiere.

Unterm Strich zeigen die Meldungen, dass Tierschutz viele verschiedene Ebenen hat: Ermittlungen, Landwirtschaft, Wildtiere, Tiervermittlung und internationale Handelsregeln. Bei allen Themen wäre mir wichtig, dass weder dramatisiert noch verharmlost wird. Emotionen gehören dazu, aber am Ende braucht es überprüfbare Fakten und Regeln, die auch wirklich durchgesetzt werden.
Gerade beim Pelzimport zeigt sich doch, dass klare gesetzliche Regeln besser sind als schwammige Branchenzertifikate.
Beim Pelzthema sieht man mal wieder, wie wenig solche Zertifikate wert sind, wenn die Industrie selbst die Regeln mitbestimmt. 94 Prozent Zustimmung für ein wirksames Verbot sind ein klares Signal – das sollte der Ständerat nicht einfach wegwischen.

Zusammenfassung des Artikels

Die Staatsanwaltschaft München I stellte das Untreueverfahren gegen Soko-Tierschutz-Vorstand Friedrich Mülln ein; weitere Meldungen betreffen Tierschutzermittlungen und Kritik am Umgang mit Wildtieren.

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