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Tierschutz in Balingen: Die Tauben zu töten, ist verboten
Stadttauben sind in Balingen immer wieder ein Thema, insbesondere wenn sie auf Hausdächern und Photovoltaikanlagen nisten. Das Veterinäramt Zollernalbkreis stellt klar, dass Tauben als sogenannte Kulturfolger feste Bewohner der Städte sind und sich ihre Populationen selbst erhalten. Zuwachs erhalten sie durch verirrte Haustauben, während natürliche Feinde in ihrem Lebensraum fehlen. Das gehäufte Vorkommen führt regelmäßig zu Konflikten zwischen Taubenliebhabern und Personen, die eine Reduzierung des Bestandes fordern.
Die Kommunen müssen entscheiden, ob und wie sie in die Population eingreifen. Geeignete Maßnahmen zur tierschutzgerechten Reduzierung sind bauliche Vergrämungsmaßnahmen, Umsiedlungen und kontrollierte Taubenschläge. Nach dem Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Die Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund ist ein Straftatbestand. Willkürliche Tötungen, etwa durch Beschuss, Vergiftung oder Fang mit anschließender Tötung, können strafrechtliche Konsequenzen oder Bußgelder nach sich ziehen. Nur in Ausnahmefällen und durch sachkundige Personen kann eine Tötung gerechtfertigt sein, wenn die Erforderlichkeit im Einzelfall festgestellt wird. Weitere Informationen, etwa zur Vermeidung unkontrollierter Vermehrung oder zur Taubenabwehr an Photovoltaikanlagen, sind auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu finden.
| Maßnahme | Rechtliche Grundlage |
|---|---|
| Bauliche Vergrämung, Umsiedlung, kontrollierte Taubenschläge | Tierschutzgesetz |
| Willkürliche Tötung | Strafbar, Bußgeld möglich |
Infobox: In Balingen ist das Töten von Tauben ohne vernünftigen Grund verboten. Maßnahmen zur Bestandsregulierung müssen tierschutzgerecht erfolgen. (Quelle: schwarzwaelder-bote.de)
Teurer Tierschutz setzt Tierheim Dornbusch unter Druck: „Immer mehr Anfragen“
Das Tierheim Dornbusch steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf rund 500.000 Euro, wovon der Großteil durch Spenden finanziert werden muss. Lediglich 20 Prozent der Kosten werden durch die Erstattung der Kommunen für die Aufnahme von Fundtieren gedeckt, während 80 Prozent durch Spenden aufgebracht werden müssen. Das Team besteht aus neun festangestellten Mitarbeitern, darunter zwei Auszubildende. Bis vor kurzem unterstützten zwei Bundesfreiwilligendienstleistende das Team, deren Stellen aktuell unbesetzt sind.
Die Nachfrage nach Tieraufnahmen steigt stetig. Gründe dafür sind veränderte Lebensumstände der Halter, wie Krankheit, oder die Sicherstellung von Tieren aus schlechter Haltung. Im vergangenen Jahr wurden beispielsweise 26 Kaninchen auf einmal aufgenommen. Für die Stelle als Bundesfreiwilligendienstleistender ist ein Führerschein der Klasse B erforderlich, da Aufgaben wie das Abholen von Futterspenden oder Fahrten zum Tierarzt dazugehören. Die nächste Veranstaltung im Tierheim ist der Tag der offenen Tür am 7. September. Spenden können an den Tierschutzverein Lüdenscheid überwiesen werden (IBAN: DE03450500010000078485).
| Kostenfaktor | Betrag |
|---|---|
| Jährliche Gesamtkosten | 500.000 Euro |
| Monatliche Kosten | 40.000 Euro |
| Kommunale Erstattung | 20 % |
| Spendenanteil | 80 % |
Infobox: Das Tierheim Dornbusch muss jährlich rund 500.000 Euro aufbringen, wovon 80 Prozent durch Spenden finanziert werden. Die Zahl der Anfragen zur Tieraufnahme steigt kontinuierlich. (Quelle: Come On)
Zuckersüßes Brudertrio in Lorch am Rhein – Mischlingskätzchen suchen ein Zuhause
In Lorch am Rhein (Geisenheim) wird ein zuckersüßes Brudertrio von Mischlingskätzchen im Rahmen des Tierschutzes vermittelt. Die Anzeige stammt von einem Anbieter mit geprüfter Identität. Interessenten werden darauf hingewiesen, sich vor dem Katzenkauf im Magazin des Anbieters zu informieren, worauf beim Katzenkauf zu achten ist.
Das Angebot richtet sich an Tierfreunde, die einem oder mehreren der Kätzchen ein neues Zuhause geben möchten. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind in der Anzeige zu finden.
- Geprüfte Identität des Anbieters
- Informationen zum verantwortungsvollen Katzenkauf im Magazin
Infobox: Ein Brudertrio von Mischlingskätzchen sucht in Lorch am Rhein ein neues Zuhause. Interessenten erhalten Tipps für den verantwortungsvollen Katzenkauf. (Quelle: Deine Tierwelt)
Wo wartet das Glück auf ALASKA? – Mischlingshündin sucht ein Zuhause
Die Mischlingshündin ALASKA wird über die Plattform Tiervermittlung.de angeboten. Die Anzeige richtet sich an Menschen, die einem Hund aus dem Tierschutz ein neues Zuhause geben möchten. Es werden Tipps gegeben, wie man sich vor unseriösen Verkäufern schützen kann.
Beim Welpenkauf sollten Interessenten auf verschiedene Aspekte achten, wie die Beziehung zwischen Züchter und Tieren, die Anwesenheit des Muttertiers, die Haltungsbedingungen, die Gesundheit der Welpen sowie eine seriöse Übergabe. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Welpen an Raststätten aus dem Kofferraum zu kaufen.
- Beziehung zwischen Züchter und Tieren prüfen
- Muttertier sollte vor Ort sein
- Saubere Haltungsbedingungen
- Gesundheit und Wohlgenährtheit der Tiere
- Keine Übergabe an Raststätten
Infobox: Die Mischlingshündin ALASKA sucht ein neues Zuhause. Interessenten erhalten wichtige Hinweise für einen seriösen Hundekauf. (Quelle: Deine Tierwelt)
Elf Hunde tot in Durnes – Wenn der Tierschutz an seine Grenzen stößt
Am 14. August 2025 wurden Mitarbeiter der Société Protectrice des Animaux (SPA) in ein Haus in Durnes, Département Doubs, gerufen. Dort fanden sie elf Hundekadaver in fortgeschrittener Verwesung, verteilt zwischen Müllbergen. Drei abgemagerte Hunde und ein schwaches Kätzchen kämpften ums Überleben, waren ausgehungert, verdurstet und gezwungen, ihren eigenen Urin zu trinken. Die Besitzerin, Christelle T., 41 Jahre alt, war bereits im Dezember 2024 wegen Tierquälerei an Ponys verurteilt worden, durfte aber weiterhin Tiere halten. Es gab keine Auflagen oder Verbote, was nun zu dieser erneuten Tragödie führte.
Eine Szene wie aus einem Albtraum. Und doch bittere Realität.
Das Beispiel zeigt, dass der Tierschutz in manchen Fällen an seine Grenzen stößt, wenn rechtliche Konsequenzen nicht ausreichend durchgesetzt werden. Die Wiederholungstat in Durnes verdeutlicht die Notwendigkeit strengerer Kontrollen und Auflagen für verurteilte Tierquäler.
- Elf tote Hunde in Durnes gefunden
- Besitzerin war bereits 2024 wegen Tierquälerei verurteilt
- Keine Auflagen oder Verbote nach erster Verurteilung
Infobox: In Durnes wurden elf tote Hunde und weitere schwer vernachlässigte Tiere gefunden. Die Besitzerin war bereits wegen Tierquälerei vorbestraft, durfte aber weiterhin Tiere halten. (Quelle: nachrichten.fr)
Feuerwerk: Tierschutz-Initiative hat Erfolg
In der Schweiz haben Tierschutzorganisationen einen Teilerfolg mit ihrer Initiative gegen lautes Feuerwerk erzielt. Die zuständige Kommission des Parlaments will das Knallen als Selbstzweck verbieten. Besonders betroffen sind sogenannte „Böller-Buben“, meist junge Männer, die sich für laute Knalleffekte begeistern. Laut einer repräsentativen Umfrage im April wollen 68 Prozent der Bevölkerung Böller und anderes Knallwerk verbieten, wie es die Initiative „Für eine Einschränkung von Feuerwerk“ fordert.
Die Politik schlägt sich nun auf die Seite der Tierfreunde. Bereits im Januar hat die Kommission des Nationalrats beschlossen, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative vorzulegen. Wichtigster Punkt: „Knallkörper ohne visuelle Effekte“, die ausschließlich zur Knallerzeugung bestimmt sind, werden verboten. Besonders lautes Feuerwerk soll einer Ausweispflicht unterstellt werden. Die Vorschläge gehen bald in die Vernehmlassung. Die Initianten der Volksinitiative haben 136.000 Unterschriften gegen lautes Feuerwerk eingereicht.
| Maßnahme | Status |
|---|---|
| Verbot von Knallkörpern ohne visuelle Effekte | Geplant |
| Ausweispflicht für lautes Feuerwerk | Geplant |
| Unterschriften für Initiative | 136.000 |
| Umfrage: Anteil für Verbot | 68 % |
Infobox: Die Schweizer Politik plant ein Verbot von Knallkörpern ohne visuelle Effekte und eine Ausweispflicht für lautes Feuerwerk. 68 Prozent der Bevölkerung unterstützen ein Verbot, 136.000 Unterschriften wurden eingereicht. (Quelle: Aargauer Zeitung)
Quellen:
- Tierschutz in Balingen: Die Tauben zu töten, ist verboten
- Teurer Tierschutz setzt Tierheim Dornbusch unter Druck: „Immer mehr Anfragen“
- Zuckersüßes Brudertrio in Lorch am Rhein (Geisenheim) - Mischlingskätzchen (Tierschutz)
- Wo wartet das Glück auf ALASKA? (Sehnde) - Mischlingshündinnen (Tierschutz)
- Elf Hunde tot in Durnes – Wenn der Tierschutz an seine Grenzen stößt
- Feuerwerk: Tierschutz-Initiative hat Erfolg












