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Wal vor Poel: Tierschutz-Organisationen und Experten halten Rettung für aussichtslos
Die Situation des Wals vor der Insel Poel hat sich zugespitzt, da Tierschutz-Organisationen wie Greenpeace, der Tierschutzbund und der NABU weitere Befreiungsversuche ablehnen. Diese Institutionen argumentieren, dass die Rettung des Tieres aussichtslos sei und raten dazu, die Interventionen zu beenden. Lediglich Peta Deutschland äußert die Hoffnung auf eine Rettung durch lokale Experten.
„Hände weg vom Wal!“
Das Wal-Hilfsteam plant, das Rettungskonzept zu überarbeiten und ein Blutbild des Wals zu erstellen, um die gesundheitliche Verfassung des Tieres besser einschätzen zu können. Die Diskussion um die Rettung wird von verschiedenen Seiten kritisch betrachtet, wobei einige Experten die bisherigen Rettungsversuche als Quälerei einstufen.
Zusammenfassung: Tierschutz-Organisationen lehnen weitere Rettungsversuche für den Wal vor Poel ab, während Peta Deutschland weiterhin Hoffnung auf eine Rettung hat. Ein neues Rettungskonzept wird erarbeitet.
Tierschutz: Neue Kameras filmen seltene Schwarzstörche im Nationalpark
Im Nationalpark Kellerwald-Edersee wurden neue Wildkameras installiert, um das Verhalten der seltenen Schwarzstörche zu beobachten. Diese Kameras wurden in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Vogelschutzwarte des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie angebracht. Die ersten Aufnahmen zeigen, wie die Störche aus ihren Winterquartieren in Afrika zurückkehren und ihre Nester beziehen.
Simon Thorn, Leiter der Vogelschutzwarte, betont, dass die Kameras wertvolle Einblicke in das Brutverhalten der Vögel liefern sollen, ohne sie dabei zu stören. Der Schwarzstorch galt in der Region lange als ausgestorben, konnte jedoch seit 1982 wieder nachgewiesen werden.
Zusammenfassung: Neue Wildkameras im Nationalpark Kellerwald-Edersee ermöglichen die Beobachtung seltener Schwarzstörche und deren Brutverhalten. Der Schwarzstorch galt lange als ausgestorben, hat sich jedoch seit 1982 wieder etabliert.
Bedingungen für Puten "besonders schlecht": Expertin erwartet nach Urteil mehr Tierschutz
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Putenhaltung erwartet die Juristin Sylvi Paulick eine Verbesserung der Haltungsbedingungen für Puten in Deutschland. Das Gericht entschied, dass Behörden Vorgaben für mehr Tierschutz machen können, auch ohne spezifische Rechtsvorgaben. In Mitteldeutschland könnten bis zu drei Millionen Puten von dieser Entscheidung betroffen sein.
Paulick warnt jedoch vor einem Flickenteppich, da die Veterinärämter in den Kommunen unterschiedlich reagieren könnten. Das Gericht stellte klar, dass fehlende Verordnungen nicht dazu führen dürfen, dass keine Maßnahmen ergriffen werden.
Zusammenfassung: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte die Haltungsbedingungen für Puten in Deutschland verbessern, jedoch besteht die Gefahr eines uneinheitlichen Vorgehens der Behörden.
Hund allein zuhause: So lange dürfen Vierbeiner ohne Herrchen bleiben
Die Tierschutz-Hundeverordnung gibt keine klare Antwort darauf, wie lange Hunde alleine gelassen werden dürfen. Laut §2 der Verordnung benötigen Hunde „mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang“ mit ihren Haltern. Peta empfiehlt, Hunde nicht regelmäßig über viele Stunden alleine zu lassen und maximal sechs Stunden am Stück allein zu lassen.
Besonders junge Hunde sollten nicht länger als zwei Stunden alleine bleiben, da sie oft noch nicht stubenrein sind. Hundeschulen können helfen, das Alleinsein zu trainieren und den Stress für die Tiere zu reduzieren.
Zusammenfassung: Die Tierschutz-Hundeverordnung gibt keine genauen Vorgaben zur Dauer des Alleinlassens von Hunden. Peta empfiehlt, Hunde maximal sechs Stunden alleine zu lassen und bietet Tipps zur Gewöhnung an das Alleinsein.
Bundesgericht entscheidet für mehr Tierschutz im Putenstall
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb in Ilshofen nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Behörden dürfen nun weitergehende Anforderungen an Putenhalter stellen, um die Bedingungen zu verbessern. Der Verein Menschen für Tierrechte hatte gegen die inakzeptablen Bedingungen geklagt.
Das Gericht stellte klar, dass fehlende Verordnungen nicht als Ausrede dienen dürfen, um keine Maßnahmen zu ergreifen. In Deutschland leben rund neun Millionen Puten in Mastbetrieben, und im vergangenen Jahr wurden etwa 27,5 Millionen Puten geschlachtet.
Zusammenfassung: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte die Haltungsbedingungen für Puten in Deutschland verbessern, da Behörden nun strengere Vorgaben machen dürfen.
Quellen:
- Wal vor Poel: Tierschutz-Organisationen und Experten halten Rettung für aussichtslos
- Tierschutz: Neue Kameras filmen seltene Schwarzstörche im Nationalpark
- Fäden sammeln für den Tierschutz
- Bedingungen für Puten "besonders schlecht": Expertin erwartet nach Urteil mehr Tierschutz
- Hund allein zuhause: So lange dürfen Vierbeiner ohne Herrchen bleiben
- Bundesgericht entscheidet für mehr Tierschutz im Putenstall












