Weltkatzentag: Neue Regeln und Tierschutzinitiativen für Katzen und andere Tiere

Autor: Tierische Freude Redaktion

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Kategorie: News

Zusammenfassung: Schleswig-Holstein schreibt für Freigängerkatzen Kastration, Kennzeichnung und Registrierung vor; Tierschützer fordern dies bundesweit, während weitere Meldungen Tierwohl- und Vergiftungsrisiken beleuchten.

Neue Katzenschutzregeln in Schleswig-Holstein: Kastration, Kennzeichnung und Registrierung vorgeschrieben

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein eine landesweit einheitliche Katzenschutzverordnung. Wie Landtiere.de berichtet, müssen Halter ihre Freigängerkatzen kastrieren, mit einem Mikrochip kennzeichnen und bei einem Haustierregister wie Tasso oder Findefix registrieren lassen.

Betroffen sind Katzen, die sich unkontrolliert im Freien bewegen können und älter als fünf Monate sind. Auch Zuchtkatzen dürfen laut dem Bericht nur kastriert, gekennzeichnet und registriert nach draußen gelassen werden. Für bereits gehaltene Tiere gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten zur Umsetzung der neuen Vorschriften.

Die Regelung soll das Wachstum verwilderter Katzenpopulationen verhindern und das Leid freilebender Tiere durch Krankheiten, Hunger und Verletzungen reduzieren. Die notwendigen Maßnahmen können in einer Tierarztpraxis vorgenommen werden; die anschließende Registrierung ist laut Landtiere.de häufig online möglich.

Kann eine Katze aus tierärztlich bestätigten gesundheitlichen Gründen nicht kastriert werden, darf sie keinen unkontrollierten Freigang mehr haben. Als Alternativen nennt der Bericht einen gesicherten Balkon, einen eingezäunten Garten oder das Ausführen an der Leine.

Wird eine fortpflanzungsfähige Katze ohne Kennzeichnung und Registrierung im unkontrollierten Freigang angetroffen, kann die zuständige Behörde notwendige Maßnahmen anordnen. Die Kosten für Kastration, Kennzeichnung und Registrierung müssen dann vom Halter getragen werden.

Infobox – Landtiere.de: In Schleswig-Holstein gelten seit dem 1. Juli 2026 für Freigängerkatzen ab fünf Monaten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten. Für bereits gehaltene Tiere besteht eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Veterinäramt nimmt im Harz 120 Tiere aus nicht artgerechter Haltung

Das Veterinäramt des Landkreises Harz hat einem Verein 120 Wild- und Haustiere sowie Exoten weggenommen. Nach Angaben des MDR waren die Tiere nicht artgerecht untergebracht; teilweise seien die Zustände in höchstem Maße tierschutzwidrig gewesen.

Die Behörde hatte die Tierhaltung nach einer Beschwerde Mitte Juli unangekündigt kontrolliert. Dabei wurden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz dokumentiert.

Nach Angaben des Landkreises waren Gehege und Boxen teilweise zu klein, stark mit Kot verschmutzt und lange nicht gereinigt worden. Größtenteils fehlte frisches Wasser, teilweise auch Futter. Die Tiere wurden auf einem Grundstück im Ballenstedter Ortsteil Radisleben gehalten.

Betroffen waren unter anderem ein Pferd, Ziegen, Schweine, Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel, Wildschweine, Waschbären, ein Fuchs, Schildkröten und Geckos. Das Veterinäramt brachte die Tiere in geeigneten Einrichtungen im Landkreis Harz und in weiteren Landkreisen unter.

Zusätzlich wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Landkreis appellierte, hilflose, verletzte oder kranke Wildtiere ausschließlich bei dafür vorgesehenen und sachkundigen Stellen abzugeben.

Infobox – MDR: 120 Wild- und Haustiere sowie Exoten wurden aus einer Haltung im Harz genommen. Als Gründe nennt der Landkreis zu kleine und verschmutzte Gehege sowie fehlendes Wasser und Futter.

Katzenhilfe Aurich setzt sich in Nachtschichten für Streuner ein

Die Katzenhilfe Aurich engagiert sich für verwilderte Katzen und feiert ihr jährliches Sommerfest. Im Mittelpunkt stehen laut OZ online die Vereinsmitglieder, die sich mit großem persönlichem Einsatz um die freilebenden Tiere kümmern.

Der Bericht beschreibt die Arbeit der Katzenhilfe als Einsatz, der auch Nachtschichten und viel Herzenswärme für Streuner auf vier Pfoten umfasst. Weitere konkrete Angaben zu einzelnen Tieren, Maßnahmen oder Zahlen enthält der vorliegende Inhalt nicht.

Infobox – OZ online: Die Katzenhilfe Aurich nutzt ihr jährliches Sommerfest, um auf den Einsatz der Vereinsmitglieder für verwilderte Katzen aufmerksam zu machen.

Luxemburg: Rattengift bleibt erlaubt, Risiken für andere Tiere bestehen

Rattengifte dürfen in Luxemburg weiterhin eingesetzt werden, obwohl sie auch andere Tiere und die Umwelt gefährden können. Das geht laut L’essentiel aus einer Antwort der Landwirtschaftsministerin Martine Hansen und des Umweltministers Serge Wilmes auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Marc Goergen hervor.

Unter den zugelassenen Mitteln befinden sich verschiedene biozide Wirkstoffe gegen Ratten und Mäuse, vor allem gerinnungshemmende Wirkstoffe. Einige besonders problematische Stoffe sind in Luxemburg nicht zugelassen; viele Produkte dürfen zudem nur von professionellen Nutzern oder Schädlingsbekämpfern eingesetzt werden.

Der Einsatz auf freiem Feld oder auf freien Grünflächen ist klar verboten. Für keines der zugelassenen Produkte ist eine solche Anwendung erlaubt, damit andere Tiere nicht direkt oder indirekt mit Giftstoffen in Kontakt kommen.

Wie viel Rattengift in Luxemburg tatsächlich verwendet wird, ist der Regierung nicht bekannt. Angaben zu den Mengen, die Firmen oder öffentliche Verwaltungen in den vergangenen drei Jahren eingesetzt haben, liegen dem Ministerium nicht vor.

Untersuchungen toter Vögel weisen jedoch auf Vergiftungen hin. Im Jahr 2024 wurden vier Proben von Vogelkadavern untersucht, von denen drei positiv waren. 2025 wurden 16 Proben untersucht, zehn davon fielen positiv aus. 2026 wurden bisher zwei Proben untersucht, beide waren negativ.

JahrUntersuchte ProbenPositive Proben
2024vierdrei
202516zehn
2026zweikeine

Die Regierung stuft viele gerinnungshemmende Wirkstoffe als persistent, bioakkumulierbar und giftig ein. Besonders problematisch seien Sekundärvergiftungen, wenn Greifvögel oder andere Tiere vergiftete Nager fressen. Für Grundwasser und Bodenorganismen sieht die Regierung bei korrekter Anwendung dagegen kaum Gefahr; die genannten Stoffe stehen nicht auf den offiziellen Überwachungslisten der Wasserverwaltung und werden deshalb nicht routinemäßig im Grundwasser kontrolliert.

Wer Wildtiere absichtlich vergiftet, riskiert nach dem Naturschutzgesetz Geldstrafen von 251 bis 750.000 Euro und/oder Gefängnisstrafen von acht Tagen bis drei Jahren. Wird ein Haustier ohne triftigen Grund getötet, drohen nach dem Tierschutzgesetz Geldstrafen bis 200.000 Euro und/oder Gefängnisstrafen von acht Tagen bis drei Jahren.

Eine generelle Verschärfung des Verkaufs plant die Regierung derzeit nicht. Produkte mit Alphachloralose dürfen auf EU-Ebene nur gegen Mäuse und nur innerhalb von Gebäuden eingesetzt werden. In Luxemburg ist die derzeit einzige Zulassung für ein Produkt auf Alphachloralose-Basis auf professionelle Schädlingsbekämpfer beschränkt und läuft Anfang Oktober 2026 aus, da keine Erneuerung beantragt wurde.

Infobox – L’essentiel: Rattengift bleibt in Luxemburg zugelassen, der Einsatz auf freien Flächen ist jedoch verboten. 2025 waren zehn von 16 untersuchten Vogelkadavern positiv auf Vergiftung.

Zum Weltkatzentag: Tierschützer fordern bundesweite Kastrationspflicht

Zum Weltkatzentag am 8. August fordern Tierschützer eine bundesweite Kastrationspflicht für Katzen mit freiem Auslauf. Wie STERN.de berichtet, bezeichnete der Präsident des Tierschutzbundes, Thomas Schröder, eine solche Regelung als den „wirksamsten Hebel“, um das Leid der Straßenkatzen in Deutschland langfristig einzudämmen.

Auch die Bundestierärztekammer sieht Handlungsbedarf. Ihr Präsident Holger Vogel erklärte, freilebende Katzenpopulationen seien in Deutschland seit vielen Jahren ein erhebliches Tierschutz-Problem. Ein wesentlicher Faktor sei der stetige Nachwuchs durch unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten.

„Eine bundesweit einheitliche Regelung wäre deshalb der konsequentere und auch leichter vermittelbare Weg.“

Nach Angaben von STERN.de gilt bundesweit in mehr als 3.300 Gemeinden und Städten eine Katzenschutz- oder Kastrationsverordnung. Der größte Anteil entfällt auf Schleswig-Holstein, wo seit dem 1. Juli eine flächendeckende Regelung im gesamten Bundesland gilt.

Nach der schleswig-holsteinischen Verordnung müssen Katzenhalter ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, wenn sie ihnen freien Auslauf gewähren. Wohnungskatzen, die das Haus nicht verlassen, sind von der Regelung ausgenommen.

Die Tierschützer begründen ihre Forderung mit dem Leid der Straßenkatzen. Unkastrierte Freigängerkatzen könnten weiterhin Nachwuchs zeugen, der auf der Straße unter Hunger, Krankheiten, Parasiten und Verletzungen leide oder bereits als Katzenjunges sterbe.

Der Deutsche Tierschutzbund und die Bundestierärztekammer fordern neben der Kastration auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Nur dadurch könnten Tiere eindeutig ihren Halterinnen und Haltern zugeordnet und die Vorgaben wirksam umgesetzt werden.

Infobox – STERN.de: Tierschutzbund und Bundestierärztekammer verlangen eine bundesweit einheitliche Regelung für Freigängerkatzen. In mehr als 3.300 Gemeinden und Städten bestehen laut Bericht bereits Katzenschutz- oder Kastrationsverordnungen.

Demminer Tierschutzverein fordert einheitliche Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Der Tierschutzverein Demmin mit seinem Katzenhaus in Neukalen fordert zum Weltkatzentag am 8. August eine einheitliche Katzenschutzverordnung für Mecklenburg-Vorpommern. Anlass ist laut Nordkurier die anhaltend hohe Zahl freilebender Katzen in der Region.

In einer Gartenanlage in Demmin ließ der Verein mit Unterstützung der Stadt kürzlich zwölf ausgewachsene Katzen und Kater in einer Tierklinik kastrieren. Fünf Katzenkinder litten an Katzenschnupfen und wurden tierärztlich behandelt.

Die freilebenden Tiere sind nach Angaben des Vereins sehr scheu und nicht an Menschen gewöhnt. Sie benötigen dennoch regelmäßige Fütterung sowie Behandlungen gegen Parasiten; dafür seien unter anderem Futterstellen in der Stadt notwendig.

Die Tiere stammen überwiegend von nicht kastrierten Hauskatzen mit Freigang ab und können sich dadurch unkontrolliert vermehren. Besonders im Frühjahr würden häufig Katzenbabys verschenkt. Da Katzen in guten Jahren zwei bis drei Würfe bekommen können, lasse sich der Nachwuchs oft nicht dauerhaft vermitteln.

In der Folge würden Tiere als Fundtiere in Tierheimen abgegeben oder ausgesetzt. Der TSV Demmin spricht sich deshalb dafür aus, dass freilaufende Katzen mit Halter ab der Geschlechtsreife verpflichtend kastriert, gechipt und registriert werden.

Kastrationsaktionen laufen laut Nordkurier bereits in Demmin, Stavenhagen und Malchin. Dort können streunende Katzen kostenfrei kastriert werden; Personen, die Futterstellen betreuen oder freilebende Katzen versorgen, können sich an den TSV Demmin oder das Katzenhaus in Neukalen wenden.

Infobox – Nordkurier: Der TSV Demmin fordert für Mecklenburg-Vorpommern eine einheitliche Katzenschutzverordnung. In Demmin wurden kürzlich zwölf ausgewachsene Katzen und Kater kastriert, während fünf Katzenkinder wegen Katzenschnupfen behandelt wurden.

Quellen: