Inhaltsverzeichnis:
Mäusebussard in Nordhessen mit Schrotkugel erschossen
In Wabern, Nordhessen, wurde ein Mäusebussard mit Schrotmunition angeschossen und so schwer verletzt, dass er später verstarb. Eine Spaziergängerin fand den Greifvogel und brachte ihn in eine Tierarztpraxis, wo eine Röntgenuntersuchung bestätigte, dass das Tier von einer Schrotkugel getroffen worden war. Die Polizei ermittelt nun wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und bittet um Zeugenhinweise. Der Fall zeigt erneut, wie gefährdet Greifvögel durch illegale Abschüsse sind. (Quelle: SZ.de)
- Mäusebussard in Wabern (Schwalm-Eder-Kreis) mit Schrotkugel verletzt
- Tierarztpraxis bestätigt Schussverletzung
- Polizei ermittelt und sucht Zeugen
Die Polizei sucht nach Zeugen und ermittelt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Infobox: In Nordhessen wurde ein Mäusebussard illegal erschossen. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. (SZ.de)
Peta erstattet Anzeige gegen Schlachtbetriebe in Niedersachsen
Die Tierschutzorganisation Peta hat bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg erneut Anzeige gegen drei Schlachtbetriebe in Niedersachsen erstattet. Laut Peta ist das Schlachten von Tieren zur Fleischproduktion nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Die Organisation beruft sich auf §17 des Tierschutzgesetzes, wonach das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann. Bereits im März hatte Peta drei Betriebe angezeigt, darunter Westfleisch in Bakum, doch die Ermittlungen wurden eingestellt, da die Staatsanwaltschaft die Fleischproduktion als zulässig ansah.
Dr. Vera Christopeit, Justiziarin bei Peta, betont, dass wirtschaftliche Interessen kein vernünftiger Grund für das Töten von Tieren seien. Sie verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kükentöten von 2019 und auf die volkswirtschaftlichen Kosten des Fleischkonsums: Der übermäßige Rind- und Schweinefleischkonsum verursacht laut Schätzungen jährliche Gesundheitskosten von 16 Milliarden Euro und Umweltkosten von 21 Milliarden Euro. Peta fordert, dass jede einzelne Tiertötung geprüft werden müsse und kündigt weitere Strafanzeigen an. (Quelle: NWZonline)
| Kosten durch Fleischkonsum | Betrag (Euro/Jahr) |
|---|---|
| Gesundheitskosten | 16 Milliarden |
| Umweltkosten | 21 Milliarden |
„Eigentlich muss jede einzelne Tötung eines Tieres geprüft werden.“ (Dr. Vera Christopeit, Peta)
Infobox: Peta zeigt erneut drei Schlachtbetriebe in Niedersachsen an und verweist auf hohe Gesundheits- und Umweltkosten durch Fleischkonsum. (NWZonline)
Für den Tierschutz: Petunia ist der „hässlichste Hund der Welt“ 2025
In Santa Rosa, Kalifornien, wurde Petunia, ein zweijähriger haarloser Bulldoggen-Mischling aus Oregon, zum „World’s Ugliest Dog 2025“ gekürt. Die Besitzerin Shannon Nyman erhielt neben dem Titel ein Preisgeld von rund 4.300 Euro. Der Wettbewerb, der seit den 1970er-Jahren im Rahmen der Sonoma County Fair stattfindet, möchte Wertschätzung für Hunde mit besonderen Merkmalen fördern und auf den Tierschutz aufmerksam machen. Viele Teilnehmer sind ehemalige Tierheimhunde.
Petunia überzeugte mit herausstehenden Augen, faltiger Haut und kurzen Stummelbeinen. Sie wurde aus schlechten Bedingungen eines Hinterhofzüchters in Las Vegas gerettet und durch eine Tierschutzorganisation medizinisch versorgt, inklusive einer Operation zur Erleichterung der Atmung. Neben Ruhm und Preisgeld wird Petunia auf einer limitierten Root-Bier-Dose zu sehen sein und in einer US-Morning-Show auftreten. Die Veranstalter appellieren, Hunde zu adoptieren, statt sie beim Züchter zu kaufen. (Quelle: Deine Tierwelt)
- Petunia: zweijähriger Bulldoggen-Mischling, Siegerin 2025
- Preisgeld: rund 4.300 Euro
- Wettbewerb existiert seit den 1970er-Jahren
- Viele Teilnehmer sind ehemalige Tierheimhunde
Infobox: Petunia, ein geretteter Bulldoggen-Mischling, gewinnt den Titel „hässlichster Hund der Welt“ 2025 und steht damit symbolisch für gelebten Tierschutz. (Deine Tierwelt)
Freiburger Bauer verliert Tiere nach jahrelangen Tierschutzverstößen
Ein 53-jähriger Bauer aus dem Kanton Freiburg muss nach mehrfachen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz seine Nutztiere abgeben. Zwischen 2018 und 2024 wurden bei mehreren Kontrollen immer wieder Mängel in der Tierhaltung festgestellt, die nicht behoben wurden. Die Behörden verhängten daraufhin ein zehnjähriges Tierhaltungsverbot, gegen das der Landwirt erfolglos vor Kantons- und Bundesgericht Beschwerde einlegte. Nun muss er die Tiere innerhalb von 90 Tagen abgeben.
Zu den festgestellten Mängeln zählten stark verschmutzte Rinder, zu viele Tiere auf zu wenig Fläche, verdreckter Einstreu, nicht eingehaltene Auslaufregeln und angebundene Kälber unter vier Monaten. Besonders auffällig war ein krankes, zitterndes Kalb ohne Wasser und Futter. Der Landwirt wurde mit zwei Strafbefehlen belegt: 2018 mit einer Busse von 600 Franken, ein Jahr später mit einer weiteren Busse von 1000 Franken. Das Bundesgericht betonte das öffentliche Interesse an korrekter Tierhaltung und wies darauf hin, dass der Landwirt zahlreiche Chancen ungenutzt ließ. (Quelle: 20 Minuten)
| Jahr | Strafe |
|---|---|
| 2018 | 600 Franken |
| 2019 | 1000 Franken |
- Mehrfache Mängel zwischen 2018 und 2024
- Zehnjähriges Tierhaltungsverbot
- Abgabe der Tiere innerhalb von 90 Tagen
Infobox: Nach jahrelangen Tierschutzverstößen verliert ein Freiburger Bauer seine Nutztiere und erhält ein zehnjähriges Tierhaltungsverbot. (20 Minuten)
Deutschland hält am Amt für Tierschutz fest
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bestätigt, dass es auch künftig einen Tierschutzbeauftragten des Bundes geben wird. Das Amt soll jedoch besser in bestehende Strukturen eingebettet werden, um keine neue Bürokratie zu schaffen. Nach dem Ausscheiden der bisherigen Amtsinhaberin Ariane Kari war unklar, ob die Position neu besetzt wird oder eingespart werden könnte. Das Ministerium betont, dass das grundgesetzlich verankerte Staatsziel Tierschutz weiterhin erfüllt werden soll.
Der Stab des Tierschutzbeauftragten umfasst laut Medienberichten vier Mitarbeiter. Die Personalkosten für das Amt belaufen sich auf rund 374.360 Schweizer Franken jährlich. Ein Nachfolger für Ariane Kari steht bislang noch nicht fest. (Quelle: Der Schweizer Bauer)
| Personal | Kosten/Jahr (CHF) |
|---|---|
| 4 Mitarbeiter | 374.360 |
- Amt bleibt erhalten
- Bessere Einbettung in bestehende Strukturen geplant
- Jährliche Personalkosten: 374.360 CHF
Infobox: Deutschland hält am Amt für Tierschutz fest, trotz Spardruck und personeller Veränderungen. (Der Schweizer Bauer)
Quellen:
- Tierschutz - Mäusebussard in Nordhessen mit Schrotkugel erschossen - Panorama - SZ.de
- Tierschutz: Peta erstattet Anzeige gegen Schlachtbetriebe in Niedersachsen
- Für den Tierschutz: Petunia ist der „hässlichste Hund der Welt“ 2025
- ÖDP:Tierschutz ist für Bauernminister Rainer "überflüssig"
- Freiburger Bauer verliert Tiere: Mehrfache Verstösse gegen Tierschutzgesetz
- Deutschland hält am Amt für Tierschutz fest












