Osterfeuer-Anmeldungen in Moers bis zum 27. März
Die Stadt Moers informiert, dass die Anmeldungen für Osterfeuer beim Fachdienst Ordnung noch bis Freitag, den 27. März, möglich sind. Die Anmeldungen können bequem online übermittelt werden, wobei nur Veranstaltungen zur Brauchtumspflege von eingetragenen Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften erlaubt sind.
Das Ordnungsamt wird stichprobenartig Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Geldbußen. Um Wildtiere wie Vögel, Igel, Mäuse und Kaninchen zu vertreiben, ist es erforderlich, das Holz vor dem Anzünden umschichten zu lassen. Zudem müssen volljährige Aufsichtspersonen den Verbrennungsplatz bis zum vollständigen Erlöschen von Feuer und Glut beaufsichtigen.
„Erlaubt ist nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz (Baum- und Strauchschnitt).“
Zusätzlich ist ein Abstand von mindestens 100 Metern zu Wohngebäuden sowie Wald- und Naturschutzgebieten einzuhalten. Weitere Informationen und das Formular zur Anmeldung eines Osterfeuers sind auf der Webseite der Stadt Moers zu finden.
Zusammenfassung: Anmeldungen für Osterfeuer in Moers sind bis zum 27. März möglich. Nur bestimmte Organisationen dürfen Veranstaltungen durchführen, und es gelten strenge Auflagen zum Tierschutz.
Quelle: Stadt Moers
Quellen:
- Bis 27. März Osterfeuer anzeigen - Tierschutz beachten
- Marios sucht sein zu Hause (Krefeld) - Mischlingshunde (Tierschutz)
- Pixar-Film „Hoppers“ verbindet Humor mit Tierschutz-Botschaft
- Schüler für Tierschutz ausgezeichnet
- Titus - freundlich und verspielt (Haan) - Hunde aus dem Tierheim / Tierschutz
- Außergewöhnlicher Damian sucht Zuhause (Neuberg) - Mischlingshunde (Tierschutz)












