Niedersachsen verabschiedet neues Jagdgesetz zur Verbesserung des Tierschutzes

Niedersachsen verabschiedet neues Jagdgesetz zur Verbesserung des Tierschutzes

Autor: Tierische Freude Redaktion

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Kategorie: News

Zusammenfassung: Niedersachsen hat ein neues Jagdgesetz verabschiedet, das den Tierschutz verbessert und bürokratische Hürden für Jäger senkt, unter anderem durch die Abschaffung von Abschussplänen. Zudem wird die Jagd auf Waschbären vereinfacht und bestimmte Regelungen zur Bejagung wildernder Hunde geändert.

Land will mit neuem Jagdrecht mehr Tierschutz ermöglichen

Die niedersächsische Landesregierung hat ein neues Jagdgesetz verabschiedet, das darauf abzielt, den Tierschutz zu verbessern und die Bürokratie für Jäger und Kommunen zu reduzieren. Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Abschaffung der jährlichen Abschusspläne für Rehwild, die zuvor von den Jägern erstellt und von den unteren Jagdbehörden genehmigt werden mussten. Diese Pläne hatten laut dem Landwirtschaftsministerium nur eine geringe Aussagekraft und sollten durch eine flexiblere Handhabung ersetzt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt des neuen Gesetzes ist die Vereinfachung der Jagd auf Waschbären. Künftig müssen Jäger keine spezielle Schießerlaubnis mehr beantragen, wenn sie auf Privat- oder Firmengeländen wildernde Tiere schießen möchten. Dies wurde aufgrund der steigenden Waschbärpopulation von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.

"Die Bejagung von Rehwild erfolgt zum Schutz der Mischwälder", so das Landwirtschaftsministerium.

Die Jagdgehege, in denen Wildschweine gehalten und bejagt werden, sollen nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren abgeschafft werden, da sie als nicht mehr zeitgemäß gelten. Zudem wird die Jagdhundeausbildung nicht eingeschränkt, was von der Jägerschaft positiv aufgenommen wird. Helmut Dammann-Tanke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, äußerte die Erwartung, dass die Landesregierung an dieser Zusage festhält.

Allerdings wird die Jagd mit Hunden in Erdbauten, wie etwa zur Erlegung von Füchsen oder Dachsen, verboten. Dies geschieht, um Verletzungsrisiken für die Jagdhunde und die bejagten Tiere zu minimieren. Die Jägerschaft sieht diese Bedenken jedoch als unbegründet an.

Ein weiterer Aspekt des neuen Gesetzes betrifft wildernde Hunde, die künftig nur noch eingefangen, aber nicht mehr getötet werden dürfen. Diese Regelung wird vom Landestierschutzverband Niedersachsen begrüßt, während die Tötung wildernder Katzen weiterhin unter bestimmten Bedingungen erlaubt bleibt, was als Ungleichbehandlung kritisiert wird.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Jagdgesetz in Niedersachsen darauf abzielt, den Tierschutz zu verbessern und gleichzeitig die bürokratischen Hürden für Jäger zu senken. Die Abschaffung der Abschusspläne und die Vereinfachungen bei der Jagd auf Waschbären sind zentrale Punkte dieser Reform.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Abschaffung der jährlichen Abschusspläne für Rehwild.
  • Vereinfachung der Jagd auf Waschbären ohne spezielle Schießerlaubnis.
  • Abschaffung von Jagdgehegen nach fünf Jahren.
  • Verbot der Jagd mit Hunden in Erdbauten.
  • Wildernde Hunde dürfen nur eingefangen, nicht getötet werden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung

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