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Gericht verurteilt Tierschutzaktivisten nach Schlachthof-Einbruch und Videoveröffentlichung

18.07.2025 282 mal gelesen 1 Kommentare

Gerichtsurteil gegen Tierschutz-Aktivisten nach Einbruch in Schlachthof

Am Landgericht Oldenburg wurden zwei Tierschutzaktivisten aus Berlin verurteilt, nachdem sie im Frühjahr 2024 in einen Schlachthof im niedersächsischen Lohne eingedrungen waren. Eine der Aktivistinnen, Anna Schubert, hatte verdeckt Filmkameras an einer CO₂-Betäubungsanlage angebracht und die Aufnahmen später unter anderem der ARD sowie der Tierschutzorganisation Animal Rights Watch (Ariwa) zur Verfügung gestellt. Die Bilder zeigen, wie Schweine in vergitterten Gondeln in einen neun Meter tiefen Schacht mit hochkonzentrierter CO₂-Atmosphäre herabgelassen werden, was bei den Tieren Panik und Schreie auslöst. Nach Angaben der Aktivisten war es das erste Mal, dass Bilder aus einem großen CO₂-Paternoster eines deutschen Schlachthofs veröffentlicht wurden.

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Das Gericht gab dem Betreiber des Schlachthofs, Niko Brand, weitgehend recht. Die Aktivisten wurden des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen und müssen zahlen. Schubert soll darüber hinaus Schadenersatz leisten, weil sie die Aufnahmen veröffentlicht hat. Der Schaden wurde von Brand auf 98.000 Euro beziffert, die genaue Höhe des Schadenersatzes muss jedoch in einem gesonderten Verfahren geklärt werden. Die Richter verpflichteten Schubert, das Bildmaterial nicht weiter zu verbreiten und auf die NGO Ariwa einzuwirken, die Videos und Fotos aus dem Netz zu nehmen. Die Verbreitung durch unabhängige Medien bleibt davon unberührt.

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„Das Leid ist zutreffend, aber zulässig.“ (Anwalt Benjamin Lück, laut SZ.de)

Laut Schätzungen werden etwa 80 Prozent aller Schlachtschweine in Deutschland mit dieser Methode betäubt. Die Methode ist in der EU legal, steht aber seit Jahren in der Kritik. Die Richter betonten, dass das Videomaterial auf ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit stoße, da die CO₂-Betäubung im Verborgenen stattfinde. Dennoch unterliege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit den unternehmensbezogenen Interessen des Schlachthofs. Die Aktivisten kündigten an, in Berufung zu gehen.

Schadenersatzforderung 98.000 Euro
Betäubungsmethode CO₂-Betäubung
Betroffene Tiere ca. 80% aller Schlachtschweine in Deutschland

Infobox: Das Urteil des Landgerichts Oldenburg gegen die Tierschutzaktivisten betont die rechtliche Zulässigkeit der CO₂-Betäubung, trotz erheblicher Kritik und öffentlichem Interesse an den aufgedeckten Zuständen. (Quelle: SZ.de)

Kritik am Urteil: Fokus auf Tierleid statt auf Aktivisten

Die NWZonline kommentiert das Urteil gegen die Tierschützer als fatales Zeichen für den Tierschutz. Die Redaktion kritisiert, dass durch die Anklage der Aktivisten die Aufmerksamkeit von den eigentlichen Missständen im Schlachthof abgelenkt werde. Die Tierschützer hatten durch ihren Einbruch und die verdeckten Aufnahmen das Tierleid sichtbar gemacht, das sonst verborgen geblieben wäre.

Das Urteil des Landgerichts Oldenburg, das die Aktivisten zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, wird als scheinbar erfolgreiches Ablenkungsmanöver des Schlachthofbetreibers gewertet. Die Redaktion stellt die Frage, wie Tierschützer sonst auf Missstände aufmerksam machen sollen, wenn ihnen der Zutritt zu den Betrieben in der Regel verwehrt wird. Die Leidtragenden seien letztlich die Tiere, da mutige Menschen künftig möglicherweise von ähnlichen Aktionen abgeschreckt werden.

  • Das Urteil lenkt von den aufgedeckten Missständen ab.
  • Die Rechte der Tiere bleiben weiterhin begrenzt.
  • Die Handlungsoptionen für Tierschützer werden eingeschränkt.

Infobox: Die NWZonline sieht im Urteil gegen die Tierschützer ein fatales Signal für den Tierschutz und kritisiert die mangelnde Transparenz in Schlachtbetrieben. (Quelle: NWZonline)

Berichterstattung des NDR: Verurteilung der Tierschutz-Aktivisten

Auch der NDR berichtet über die Verurteilung der Tierschutz-Aktivisten, die heimlich Videoaufnahmen in einem Schlachthof in Lohne gemacht hatten. Die Aufnahmen wurden illegal angefertigt, was zur Verurteilung der Aktivisten führte.

Der Beitrag hebt hervor, dass die Aktivisten durch ihr Vorgehen auf Missstände aufmerksam machen wollten, jedoch durch das Gerichtsurteil in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.

Infobox: Die NDR-Berichterstattung bestätigt die Verurteilung der Tierschutz-Aktivisten wegen illegaler Videoaufnahmen im Schlachthof Lohne. (Quelle: NDR.de)

Finanzielle Herausforderungen im Tierschutz

Die Mittelbayerische Zeitung berichtet über die finanziellen Schwierigkeiten im Tierschutz. Die Tierhilfe Weiding-Walting sieht sich mit steigenden Kosten und fehlender staatlicher Förderung konfrontiert. Zudem werden engagierte ehrenamtliche Mitarbeiter immer weniger.

Catrin Röhricht, Chefin der Tierhilfe Weiding-Walting, warnt, dass das Engagement in der bisherigen Form in einigen Jahren nicht mehr aufrechterhalten werden könne, wenn sich die Situation nicht verbessert.

  • Keine staatliche Förderung für Tierschutzvereine
  • Weniger ehrenamtliche Helfer
  • Steigende Kosten gefährden die Arbeit

Infobox: Die Tierhilfe Weiding-Walting sieht ohne größere finanzielle Unterstützung und mehr Ehrenamt ihre Arbeit in Gefahr. (Quelle: Mittelbayerische Zeitung)

Kommunale Tierschutzbeauftragte in Homburg

Die Rheinpfalz berichtet, dass Homburg im Saarland als erste Kommune eine eigene kommunale Beigeordnete für den Tierschutz ernannt hat. Nathalie Kroj ist seit Oktober 2023 in dieser Funktion tätig.

Diese Entwicklung ist im Saarland bisher einzigartig und soll den Tierschutz auf kommunaler Ebene stärken.

Infobox: Homburg hat als erste Kommune im Saarland eine eigene Beigeordnete für den Tierschutz ernannt. (Quelle: Die Rheinpfalz)

Quellen:

Ihre Meinung zu diesem Artikel

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Also was ich mich immer frage, wie soll denn bitteschön Tierschutz funktionieren, wenn alles im Geheimen abläuft und dann Leute, die wirklich was aufdecken, direkt die Quittung kriegen? Die Aufnahmen hätten wir ja sonst nie zu Gesicht bekommen, wenn sich nicht mal jemand getraut hätte. Und das hier ist doch nix, was „nur“ ein bisschen Privatsache vom Betrieb is, sondern da hängen jedes Jahr Millionen Viecher dran. Ich will gar nich wissen, was in anderen Schlachthöfen noch so abgeht, wenn das hier schon als „normal und zulässig“ durchgeht, wie der Anwalt meint.

Das mit dem Schadenersatz ist für mich echt ein Hammer, 98.000 Euro – da würden sich manche Tierheime freuen, wenn sie sowas mal für ihre wichtige Arbeit kriegen würden, wie man ja im letzten Abschnitt liest. Stattdessen werden Tierschützer, die ja eh kaum Geld haben, noch weiter in die Ecke gedrängt. Klar, rechtlich mag Hausfriedensbruch nicht erlaubt sein, aber was sind Gesetze wert, wenn sie verhindern, dass überhaupt mal Missstände ans Licht kommen? Und wir reden ja hier von Zuständen, die bei den meisten Leuten bestimmt Kopfschütteln auslösen, wenn sie davon wissen.

Ich finds übrigens gut, dass in Homburg jetzt tatsächlich mal eine Beauftragte für Tierschutz da is, vielleicht ist das ein Anfang. Aber was bringt eine Person auf Kommunalebene, wenn im Großen nix passiert? Dann brauchts halt leider manchmal solche Aktionen wie von den Aktivisten, nur schüchtert so ein Urteil natürlich total ab.

Mir tut das echt weh, dass immer wieder so getan wird, als müsste man Tiere schützen, aber bloß nicht die „Betriebsgeheimnisse“ anrühren. Wenn keiner was zeigt, bleibt doch alles, wie’s is. Da schließt sich für mich irgendwie der Kreis von geringer Wertschätzung für Tierwohl bis hin zu den knappen Mitteln im Tierheim. So dreht sich das Thema im Kreis. Ach Mensch, alles nicht so einfach...

Zusammenfassung des Artikels

Zwei Tierschutzaktivisten wurden nach einem Einbruch in einen Schlachthof wegen illegaler Videoaufnahmen verurteilt, was Kritik an mangelnder Transparenz und eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten für den Tierschutz auslöste.

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