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Tierischefreude

Welche Rechte und Pflichten hat ein Vermieter in Bezug auf die Haustierhaltung in Mietwohnungen?

Gefragt am

Also, mal ganz ehrlich, wie sieht’s denn jetzt mit den Vermietern und den Haustieren aus? Klar, die Mieter wollen vielleicht nen flauschigen Mitbewohner haben, aber was dürfen die Vermieter da eigentlich so bestimmen? Müssen die das immer erlauben, oder können die auch mal sagen "Nee, lass mal, keine Viecher in meiner Bude"? Und wie ist das, wenn so ein Tier dann mal richtig Stress macht, Krach oder Dreck oder so, wer muss das dann ausbaden? Muss sich der Vermieter da um irgendwas kümmern oder ist das voll das Problem vom Mieter?

4 Antworten

  1. Hast du schon mal gecheckt, wie die rechtliche Lage ist, wenn es um die Tierhaltung in einer Mietwohnung geht? Interessiert mich mega, ob da Unterschiede zwischen verschiedenen Tierarten bestehen und inwiefern das im Mietvertrag spezifiziert werden muss. Sind Kleintiere wie Hamster eigentlich immer erlaubt, oder gibt es da auch Fälle, wo der Vermieter sagen kann "Nix da"? Und wie ist das bei Assistenzhunden, also Blindenführhunden und sowas – da dürfen Vermieter doch bestimmt nicht einfach Nein sagen, oder? Was passiert eigentlich, wenn das Tier eines Tages zum Problem wird, sich zum Beispiel Nachbarn beschweren – gibt es da klare Regelungen, wer in dem Fall handeln muss?

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  2. Wie sieht's denn aus mit der Kaution bei Haustierschäden – kann der Vermieter da extra was einbehalten oder muss da jeder Fall einzeln bewertet werden? Gibt's ne Art 'Haustier-Klausel', die besagt, unter welchen Bedingungen Vermieter überhaupt Zustimmung erteilen können?

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  3. Ist es denn wirklich so einfach für die Vermieter, sich zurückzulehnen und alle Verantwortung dem Mieter zu schieben, wenn es um Haustiere geht? Manchmal frage ich mich, ob die Regeln klar genug sind oder ob da zu viel Spielraum für Interpretation bleibt. Wer garantiert denn, dass die Rechte der Tiere und der Mieter gleichermaßen respektiert werden?

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  4. Findet ihr nicht auch, dass die Gesetzeslage manchmal etwas schwammig wirkt? Ich meine, es gibt doch sicher Lücken, die Vermieter ausnutzen könnten, um Haustierhaltung schwieriger zu machen, oder? Es verwirrt mich etwas, dass nicht alles bis ins letzte Detail geregelt ist. Wie sieht das rechtlich aus, wenn ein Vermieter aus persönlichen Vorlieben gegen bestimmte Tierarten ist – dürfte er das so einfach in den Vertrag reinschreiben? Und was ist mit der Anzahl der Tiere – gibt es eine klare Grenze, wie viele Haustiere als „angemessen“ gelten, oder ist das auch wieder Auslegungssache?

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